Humboldt-Universität zu Berlin - Institut für Bibliotheks- und Informations­wissen­schaft

FAQs zum Masterstudium Information Science

 

HINWEIS: Diese FAQs basieren auf der aktuellen Master Studien- und Prüfungsordnung (2018).

Stand: 17. August 2022

 

Viele wichtige Fragen bezüglich Ihres Studiums werden durch Ihre Studien- und Prüfungsordnung sowie die Fächerübergreifende Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU) geregelt. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich zu Beginn Ihres Studiums am Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft (IBI) mit beiden Dokumenten gut vertraut zu machen. 

Alle wichtigen Hinweise zum Studium und zu den Prüfungen werden am IBI über den Moodle-Kurs “Ankündigungen und Mitteilungen am IBI (IBI-Info)” verschickt. Als Studierende am Institut sollten Sie sich daher unbedingt in diesen Kurs einschreiben. Da die Einschreibung über Ihren HU-Account erfolgt, müssen Sie regelmäßig Ihren HU-Mail-Account überprüfen oder eine Weiterleitung zu einem anderen Mail-Account einrichten. 

 
Unterstützungsangebote

Bei Fragen und Unterstützungsbedarf können sich alle Studieninteressierten sowie Studierenden gerne an das Team der Studienberatung des IBI wenden.

  • Benötigen Sie spezielle Unterstützungsangebote als Studierende/r mit Kind(ern)? 

Das Familienbüro der HU unterstützt Sie bei der Suche nach individuellen Lösungen zur Vereinbarkeit von Studium und Elternschaft. Sie können sich bei Fragen aber selbstverständlich auch immer an das Team der Studienberatung des IBI wenden. Im Institutsgebäude gibt es zudem ein Familienzimmer, das gerne von Studierenden mit Kind(ern) genutzt werden kann. Der Schlüssel ist während der Sprechzeiten im Sekretariat des Instituts erhältlich. Für alle Eltern-Kind-Zimmer an der HU gilt die zentrale Nutzungsordnung.

  • Sie sind schwanger und studieren bereits an der HU? 

Wenn Sie von Ihrer Schwangerschaft erfahren haben, wenden Sie sich am besten zeitnah an den Studierendenservice Mutterschutz (MuSchutzStud(at)hu-berlin.de) oder postalisch an: Humboldt-Universität zu Berlin, Studienabteilung, Referat Studierendenservice, Mutterschutz, - vertraulich -, Unter den Linden 6, 10099 Berlin. Hier erhalten Sie neben Informationen zum Thema Mutterschutz auch viele weitere Infos sowie wichtige Unterlagen wie bspw. für die Gefährdungsbeurteilung.

  • Studieren Sie ohne familiären akademischen Background? 

Dann gehören Sie zu den sog. “First Generation Students”. Die HU Berlin bietet im Rahmen des Programms Firstgen Studierenden mit und ohne Migrationshintergrund oder Fluchterfahrung Mentoring und Empowerment an. Sie können sich bei Fragen aber selbstverständlich auch immer an das Team der Studienberatung des IBI wenden. 

  • Probleme oder Zweifel bezüglich Ihres Studiums? 

Die HU Berlin steht Ihnen mit verschiedenen Angeboten zur Seite: 

Weitere Angebote:

 

1. Wahl des Studienganges
1.1 Wie kann ich mich um einen Studienplatz bewerben?
1.1.1 Ich bin vorläufig im Masterstudium immatrikuliert, bis wann muss ich meinen Bachelorabschluss im Immatrikulationsbüro nachweisen?
1.2 Was bedeutet konsekutiver Masterstudiengang?
1.3 Gibt es einen NC für den MA "Information Science"?
1.4 Welche Sprachkenntnisse werden zu Beginn des Studiums verlangt?
 
2. Wechsel des Studienganges
2.1 Ist es möglich, in ein höheres Fachsemester eines Studienganges am IBI zu wechseln?
2.2 Wie kann ich meinen Studiengang wechseln?

 

3. Teilzeitstudium und Urlaubssemester
3.1 Kann ich auch in in ein Teilzeitstudium wechslen?
3.2 Fernstudium am IBI?
3.3 Was ist ein Urlaubssemester und wie kann ich es beantragen? Welche Auswirkungen hat ein Urlaubssemster auf mein Studium?

 

4. International Student Applicants
4.1 How do I apply as an international student to study at the Berlin School of Library and Information Science (IBI)?
4.2 What language skills are required for the master's program at IBI?
 
5. Aufbau und Elemente des Studiums
5.1 Was ist die Studien- und Prüfungsordnung?
5.2 Was sind Studienpunkte?
5.2.1 Wo sehe ich, wie viele Studienpunkte für eine Lehrveranstaltung vergeben werden?
5.2.2 Was ist eine Leistungsübersicht und wo erhalte ich sie?
5.3 Was sind Module?
5.3.1 Was sind Pflichtmodule bzw. -kurse?
5.3.2 Was sind Wahlpflichtmodule bzw. -kurse?
5.4 Welche Leistungen muss ich für Lehrveranstaltungen erbringen?
5.4.1 Gibt es eine Anwesenheitspflicht für Lehrveranstaltungen?
5.4.2 Was mache ich, wenn ich während des Semesters krank werde?
5.5 Was sind ÜWP-Veranstaltungen?
5.5.1 Wo finde ich die Angebote für den ÜWP-Bereich?
5.5.2 Wer ist Ansprechpartner*in bei Rückfragen zu Modulen für den ÜWP-Bereich?
5.5.3 Welcher Nachweis/ Modulbogen ist für das ÜWP-Modul zu verwenden?
5.5.4 Wo reiche ich den Nachwies/ Modulbogen zur Verbuchung ein?
5.5.5 Kann ich für den ÜWP-Bereich auch einzelne Veranstaltungen besuchen und verbuchen lassen?
5.5.6 Welche Leistungen können für das ÜWP-Modul eingebracht werden?
 
6. Belegung von Veranstaltungen
6.1 Was ist AGNES?
6.2 Was ist Moodle?
6.3 Wie erstelle ich meinen Stundenplan und belege Veranstaltungen?
6.3.1 Ist der Studienverlaufsplan zwingend einzuhalten?
6.3.2 Wieviel Zeit sollte ich für die Vor- und Nachbereitung meiner Lehrveranstaltungen einplanen?
6.3.3 Ich habe einen Kurs über AGNES belegt aber aus Kapazitätsgründen keinen Platz bekommen. Was kann ich machen?
6.3.4 Ich kann mich nicht für Kurse anmelden, da ich noch keinen HU-Account besitze. Wie gehe ich weiter vor?
6.4 Was muss ich beachten, nachdem ich Veranstaltungen über AGNES belegt habe?

 

7. Prüfungen
7.1 Welche Prüfungsformen gibt es und wie sehen diese aus?
7.2 Wann finden die Prüfungen statt (1. und 2. Prüfungszeitraum)?
7.3 Wie melde ich mich zu einer Prüfung an?
7.4 Wieso kann ich mich nicht zu einer Prüfung anmelden?
7.5 Ich habe mich für eine Prüfung angemeldet, möchte/kann diese jedoch nicht antreten. Was muss ich tun?
7.6 Ich habe zwar die Veranstaltungen eines Moduls besucht, möchte/kann aber die zugehörige Modulabschlussprüfung nicht sofort absolvieren. Was muss ich beachten?
7.7 Ich war zu einer Prüfung angemeldet, habe diese aber nicht angetreten bzw. fristgerecht eingereicht. Was hat dies für Folgen?
7.8 Was tun bei individuellen Belastungen im Studium? Was ist ein "Nachteilsausgleich"?
7.9 Wie oft darf ich eine Prüfung maximal wiederholen?
 
8. Praktikum

 

9. Auslandsstudium
9.1 Ist während des Studiums ein Studienaufenthalt an einer Universität im Ausland möglich?
9.2 Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
9.3 Welchen Zeitrahmen sollte man für ein Auslandsstudium einplanen?
9.4 Gibt es finanzielle Unterstützung für ein Auslandsstudium?

 

10. Masterarbeit
10.1 Welche Voraussetzungen gelten für die Masterarbeit?
10.2 Ich habe alle Kurse bis auf das Abschlussmodul belegt. Muss ich mich für ein weiteres Semester zurückmelden, um die Masterarbeit schreiben zu können?
10.3 Wie bereite ich mich am besten auf die Masterarbeit vor?
10.4 Was muss ich bei der Auswahl meiner Gutachter*innen beachten?
10.5 Wie melde ich die Masterarbeit an?
10.6 Gibt es formale Anforderungen an die Masterarbeit?
10.7 Verteidigung der Masterarbeit
10.8 Wie setzt sich die Note des Mastermoduls zusammen?

 

11. Masterzeugnis
11.1 Wann bekomme ich mein Zeugnis?

 

Antwort auf eine Frage bzw. ein Problem, welche in dieser Liste erscheinen sollte, nicht gefunden? Schreiben Sie gerne eine Email an die Studienberatung des IBI.

 


 

1. Wahl des Studienganges

1.1 Wie kann ich mich um einen Studienplatz bewerben?

Die Bewerbungen sind zentral an die Studierendenverwaltung der HU zu richten. Die Bewerbungsfristen sind der zentralen Website zu akademischen Fristen der Humboldt-Universität zu Berlin zu entnehmen.

Immatrikulationen zum 1. Fachsemester im Masterstudiengang Information Science sind derzeit zum Winter- und Sommersemester möglich. Wir empfehlen aber, sich vor jedem Bewerbungsraum über die aktuellen Bestimmungen zu vergewissern, da diese sich von Semester zu Semester ändern können.

Alle Informationen zur Bewerbung für Studiengänge an der HU finden Sie hier.

Bachelorstudierende, die ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben, können sich mit dem BA-Zeugnis bewerben. Für einen Masterplatz kann man sich auch ohne BA-Zeugnis mit einer bestätigten Leistungsübersicht von 150 Studienpunkten bewerben. Bachelorstudierende, die planen, ihr Studium während der vorlesungsfreien Zeit abzuschließen, können sich vom Prüfungsbüro einen Leistungsüberblick ausstellen lassen. 

Das BA-Zeugnis muss dann innerhalb des ersten Mastersemesters nachgereicht werden. In dieser Zeit gilt der Studienplatz nur unter Vorbehalt.

Informationen zum Zulassungsverfahren finden Sie unter:

 

1.1.1 Ich bin vorläufig im Masterstudium immatrikuliert, bis wann muss ich meinen Bachelorabschluss im Immatrikulationsbüro nachweisen?

Der Nachweis für den Bachelorabschluss ist bis zum Ende des auf das Bewerbungssemester folgenden Semesters zu erbringen.

 

1.2 Was bedeutet konsekutiver Masterstudiengang?

Der Masterstudiengang Information Science ist konsekutiv, d.h., er baut auf einem einschlägigen Bachelor- oder Diplomstudiengang auf. Zugangs- und Zulassungskriterien regelt die Zulassungssatzung.  

 

1.3 Gibt es einen NC für den MA "Information Science"?

Der NC (Numerus Clausus) ergibt sich jeweils aus den Bewerbungen des Vorjahres, die Entscheidung für oder gegen einen NC fällt also potentiell von Semester zu Semester unterschiedlich aus. Darüber hinaus spielen für die Zulassung die ggf. vorhandenen Wartesemester eine Rolle.

Details zum NC gibt es in einer aktuellen Übersicht auf der HU-Website und beim Immatrikulationsbüro.  

 

1.4 Welche Sprachkenntnisse werden zu Beginn des Studiums verlangt?

Die ZSP-HU setzt für die Immatrikulationen im Masterstudiengang eine Englische Sprachkompetenz in Orientierung am Mindestniveau B2 vorraus.

 

2. Wechsel des Studienganges

2.1 Ist es möglich, in ein höheres Fachsemester eines Studienganges am IBI zu wechseln?

Dies ist in Form der Bewerbung und Einstufung in ein bereits angebotenes höheres Fachsemester möglich. D.h., Sie müssen bereits aus einem anderen Studium eine bestimmte Anzahl an Leistungspunkten erworben haben. Die Einstufung wird durch den Prüfungsausschuss (PAU) entsprechend der gültigen Studien- und Prüfungsordnung vorgenommen und auf einem Formular des Immatrikulationsbüros bescheinigt.

Die Bewerbungsfristen sind dieselben wie zum ersten Fachsemester. Bitte beachten Sie zusätzlich, dass mit der Einstufung der bereits erbrachten Leistungen, noch keine Anerkennung der Leistungen erfolgt ist. Nach der Immatrikulation muss die offizielle Anerkennung nachgeholt werden. 

 

2.2 Wie kann ich meinen Studiengang wechseln?

Sie ziehen in Erwägung, Ihren Studiengang zu wechseln? Eventuell kann Ihnen ein Gespräch mit der Studienfachberatung am IBI oder der allgemeinen Studienberatung der HU weiterhelfen. 

Sollten Sie sich bereits entschieden haben, hängt es von Ihrer bisherigen Studienerfahrungen ab, ob Sie wieder in das erste Fachsemester immatrikuliert werden oder ob Sie in ein höheres Fachsemester wechseln können: 

Beginnen Sie ein Studium in einem komplett neuen Studienfach, werden Sie für dieses Fach ins erste Fachsemester immatrikuliert. Der Bewerbungsprozess folgt dann demselben Ablauf wie bei Ihrer ersten Bewerbung an der HU. Bitte beachten Sie für Ihre Planung, dass die meisten Studiengänge im Wintersemester beginnen und eine Immatrikulation zum Sommersemester oft nur in Form von einer Immatrikulation in ein höheres Fachsemester möglich ist. 

Wenn Sie in einem Fach bereits Veranstaltungen besucht und Prüfungen belegt haben, können Sie ggf. auch in ein höheres Fachsemester eingestuft und immatrikuliert werden. Falls Sie sich zum Thema ‘Immatrikulation in ein höheres Fachsemester’ informieren wollen, gehen Sie zu “2.1 Ist es möglich, in ein höheres Fachsemester eines Studienganges am IBI zu wechseln?”.

Für weitere Informationen zum Thema Studiengangswechsel klicken Sie bitte hier.

 

3. Teilzeitstudium und Urlaubssemester

3.1 Kann ich auch in ein Teilzeitstudium wechseln?

Das Studium an der HU Berlin ist in der Regel ein Vollzeitstudium. Allerdings kann es je nach persönlicher Situation ratsam sein, ein Studium in Teilzeit zu absolvieren, bspw. wenn Sie neben dem Studium mehr als 20h/Woche arbeiten müssen (oder wollen) oder wenn Sie ein Kind unter 10 Jahren betreuen. Ein Teilzeitstudium ermöglicht es Ihnen, den Vollzeitstudiengang zeitlich zu strecken und weniger Lehrveranstaltungen pro Semester zu belegen.

Grundsätzlich können Sie an der HU Berlin jeden Studiengang in Teilzeit studieren, bis auf wenige Ausnahmen. Für mehr Informationen zum Thema Teilzeitstudium klicken Sie bitte hier.

 

3.2 Fernstudium am IBI?

Am Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft haben Sie auch die Möglichkeit, den weiterbildenden Masterstudiengang “Informations- und Bibliothekswissenschaft” im Rahmen eines Fernstudiums zu studieren.

Weitere Informationen finden Sie hier. 

 

3.3 Was ist ein Urlaubssemester und wie kann ich es beantragen? Welche Auswirkungen hat ein Urlaubssemester auf mein Studium?

Bei einem Urlaubssemester unterbrechen Sie offiziell Ihr Studium für ein Semester. An der HU Berlin beantragen Sie ein Urlaubssemester im Immatrikulationsbüro unter Vorlage entsprechender Gründe (z.B. Studienaufenthalt im Ausland oder Praktikum im Ausland, chronische Krankheiten, Betreuung pflegebedürftiger naher Angehöriger, etc.).

Ein Urlaubssemester wird nicht als Fachsemester gezählt. Sie können während einer Beurlaubung allerdings keine Prüfungsleistungen erbringen. Ein Antrag auf Beurlaubung ist bis zu sechs Wochen nach Beginn des Semesters möglich. 

 

4. International Student Applicants

4.1 How do I apply as an international student to study at the Berlin School of Library and Information Science (IBI)? Wie bewerbe ihc mich als internationale*r Student*in für ein Studium am Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft (IBI)?

As a foreign student you need to apply via Uni-AssistHere you can find more information for the application process and needed documents.

If you have basic questions about the application process for international applicants, contact the Initial Counseling for International Applicants*.

Als Student*in aus dem Ausland müssen Sie sich über Uni-Assist bewerben. Weitere Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie hier.

Falls Sie grundsätzliche Fragen zum Bewerbungsprozess für internationale Bewerber*innen haben, wenden Sie sich an die Erstberatung für internationale Bewerber*innen.

 

4.2 What language skills are required for the master's program at IBI? Welche Sprachkenntnisse sind für das Masterstudium am IBI erforderlich?

For the Information Science master’s program you must submit knowledge of the German language at level C1 according to the Common European Framework of Reference for Languages or higher (certificate) or provide proof of passing the Test Deutsch als Fremdsprache für Studienbewerber (TestDaF) with a score of TDN 3 in all four parts of the exam AND for the English language at level B2. For more information on the requirements to study the Information Science Master's program, please click here

For more information on language requirements, click here

Um sich für den Masterstudiengang Information Science zu bewerben, müssen Sie Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen oder höher einreichen (Zertifikat). Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit den Test Deutsch als Fremdsprache für Studienbewerber (TestDaF) mit dem Ergebnis TDN 3 in allen vier Prüfungsteilen nachzuweisen UND für die englische Sprache auf dem Niveau B2. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für das Studium des Master-Studiengangs “Information Science” finden Sie hier. 

Weitere Informationen zu den Sprachanforderungen finden Sie hier.

 

5. Aufbau und Elemente des Studiums

5.1 Was ist die Studien- und Prüfungsordnung?

Für jeden Studiengang an der HU gibt es eine fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (SPO). Diese besteht zum einen aus der fachspezifischen Studienordnung, die die Ziele und Inhalte des Studienganges näher beschreibt. Unter anderem werden hier alle Module (siehe 5.3. “Was sind Module?”) genau beschrieben. Zum anderen ist die fachspezifische Prüfungsordnung enthalten, die alle wichtigen Informationen zu den Prüfungen im Studiengang enthält. 

Die Studien- und Prüfungsordnungen werden regelmäßig aktualisiert. Daher gibt es neben der aktuellen Ordnung häufig auch ältere Ordnungen, nach denen Studierende in höheren Semestern noch immatrikuliert sein können. Studierende können (bzw. müssen nach einer gewissen Zeit) aber in die jeweils aktuelle Studien- und Prüfungsordnung wechseln. 

Die fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen gelten immer in Verbindung mit der sog. fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der HU Berlin (ZSP-HU) in der jeweils geltenden Fassung.

Hier finden Sie die fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen für den Masterstudiengang Information Science.

 

5.2 Was sind Studienpunkte?

Ein Studienpunkt entspricht einem Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden. Im Laufe des Masterstudiums sind bei einer Arbeitsleistung von 30 Studienpunkten je Semester in vier Semestern Regelstudienzeit insgesamt 90 Studienpunkte (einschließlich Praktikum und überfachlichen Wahlpflichtbereich) zu erbringen. Dazu kommen 30 Studienpunkte für die Masterarbeit einschließlich Verteidigung.

Die Vergabe der Studienpunkte erfolgt auf der Grundlage des in den einzelnen Lehrveranstaltungen, Selbststudium und Prüfungen erforderlichen Arbeitsaufwandes und erfordert eine positiv bewertete Arbeitsleistung. Sie beinhalten jedoch keine Bewertung der Qualität studienbegleitender Prüfungsleistungen, dies erfolgt durch die Benotung. 

 

5.2.1 Wo sehe ich, wie viele Studienpunkte für eine Lehrveranstaltung vergeben werden?

Die Studienpunkte für die jeweilige Veranstaltung sind auf AGNES ersichtlich. Darüber hinaus werden Studienpunkte für Lehrveranstaltungen in Ihrer jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung festgelegt und sind auch dort einsehbar. 

Jedes Modul am IBI (siehe auch 5.3 “Was sind Module?”) umfasst insgesamt 10 Studienpunkte, die durch das Absolvieren von Lehrveranstaltungen und Modulabschlussprüfungen erreicht werden. Welche Veranstaltungen und Prüfungen für welches Modul absolviert werden müssen, ist in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung in der Modulbeschreibung aufgeführt. 

 

5.2.2 Was ist eine Leistungsübersicht und wo erhalte ich sie?

In der Leistungsübersicht werden Ihre Studien- und Prüfungsleistungen dokumentiert. Hier werden die Veranstaltungen, Leistungspunkte und Noten aufgeführt, die Sie belegt bzw. absolviert haben. 

Sie können sich selbstständig eine Leistungsübersicht über Ihren AGNES-Account ausdrucken. Falls Sie eine offizielle Leistungsübersicht benötigen, können Sie diese in Ihrem Prüfungsbüro beantragen. 

 

5.3 Was sind Module?

Module sind inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheiten, die sich aus verschiedenen Lehrveranstaltungen zusammensetzen. Module werden grundsätzlich mit einer Modulabschlussprüfung (MAP) abgeschlossen.

Der Aufbau der verschiedenen Module für das Studium des Masterstudienganges ist aus den Modulbeschreibungen der fachspezifischen Studienordnung ersichtlich. Die jeweiligen Prüfungsmodalitäten der Module sind der fachspezifischen Prüfungsordnung zu entnehmen. Studienordnung und Prüfungsordnung sind in der fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung zusammengefasst.

 

5.3.1 Was sind Pflichtmodule bzw. -kurse?

Pflichtmodule bzw. -kurse sind Veranstaltungen, die Sie im sog. Pflichtbereich Ihres Studienganges belegen müssen, um den Studiengang erfolgreich abzuschließen. Die konkreten Pflichtkurse für Ihren Studiengang entnehmen Sie bitte Ihrer individuellen Studien- und Prüfungsordnung. Masterpflichtmodule werden oft mit “MP” abgekürzt.

 

5.3.2 Was sind Wahlpflichtmodule bzw. -kurse?

Fachliche Wahlpflichtmodule bzw. -kurse sind Veranstaltungen, von denen Sie eine bestimmte Anzahl im sog. fachlichen Wahlpflichtbereich Ihres Studienganges belegen müssen. Im Masterstudiengang müssen Sie z.B. drei von elf Wahlpflichtmodulen absolvieren. Masterwahlpflichtmodule werden oft mit “MWP” abgekürzt.

 

5.4 Welche Leistungen muss ich für Lehrveranstaltungen erbringen?

Während des Semesters müssen Sie ggf. spezielle Arbeitsleistungen für Ihren jeweiligen Kurs erbringen, um diesen erfolgreich abzuschließen und die Leistungspunkte für Ihre Lehrveranstaltung zu erhalten. Festgelegt werden die Arbeitsleistungen von den Dozierenden, diese orientieren sich aber an der Studien- und Prüfungsordnung. 

Zusätzlich gibt es Prüfungsleistungen in Form der Modulabschlussprüfungen (MAPs), die  erbracht werden müssen, um das jeweilige Modul erfolgreich abzuschließen. Weitere Infos zum Thema Prüfungen und Prüfungsanmeldungen finden Sie in den FAQs unter “7. Prüfungen”.

 

5.4.1 Gibt es eine Anwesenheitspflicht für Lehrveranstaltungen?

§ 93 der ZSP-HU regelt: "Das Erfordernis der regelmäßigen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung ist erfüllt, wenn die Studentin oder der Student mindestens 75% der für die Lehrveranstaltung vorgesehenen Semesterwochenstunden anwesend war. (...) Die Anwesenheit an Lehrveranstaltungen wird nicht kontrolliert und nicht bestätigt."  

 

5.4.2 Was mache ich, wenn ich während des Semester krank werde?

Sollten Sie während des Semesters krank werden, informieren Sie die Dozierenden darüber, dass Sie an den jeweiligen Sitzungen nicht teilnehmen können. Da nur eine Anwesenheitspflicht von 75% besteht, sollte Ihr Fehlen kein Problem darstellen, wenn Ihre Fehlzeiten 25% der für die Lehrveranstaltung vorgesehenen Semesterwochenstunden nicht überschreiten. 

Bei längeren Krankheitsfällen können Sie einen Nachteilsausgleich (siehe “7.8 Was tun bei individuellen Belastungen im Studium? Was ist ein Nachteilsausgleich?”)   beantragen. 

Betrifft Ihr Ausfall Arbeits- oder Prüfungsleistungen, sprechen Sie mit Ihren Dozierenden. In diesen Fällen ist in der Regel ein ärztliches Attest erforderlich.

 

5.5 Was sind ÜWP-Veranstaltungen?

Studiengänge enthalten Anteile zum überfachlichen Kompetenzerwerb. Der überfachliche Kompetenzerwerb dient der Herstellung disziplinenübergreifender Bezüge, wie z.B. Genderkompetenzen und interkulturelle Kompetenzen, und der Aneignung von Schlüsselqualifikationen. 

Der überfachliche Kompetenzerwerb erfolgt am IBI im Rahmen des überfachlichen Wahlpflichtbereichs (ÜWP). Im ÜWP-Bereich sind 20 Studienpunkte zu erbringen. Hier können (als ÜWP gekennzeichnete) Module oder Veranstaltungen anderer Studienfächer, eigens als ÜWP konzipierte MA-Veranstaltungen des IBI, Veranstaltungen von zentralen Einrichtungen der HU sowie ggf. zusätzliche MWPs des IBI besucht werden.

 

5.5.1 Wo finde ich die Angebote für den ÜWP-Bereich?

Im Vorlesungsverzeichnis werden über AGNES (falls Sie noch nicht mit AGNES vertraut sind, siehe “6.1 Was ist AGNES”) alle angebotenen ÜWP-Veranstaltungen angezeigt und zwar sind diese in einem eigenen Bereich unter „Überfachlicher Wahlpflichtbereich“ hinterlegt.

Falls eine Veranstaltung nicht in diesem Bereich hinterlegt sein sollte, sollten Sie rechtzeitig mit der Studienfachberatung klären, ob eine Anrechnung für den ÜWP-Bereich trotzdem möglich ist. 

Es ist darüber hinaus sehr zu empfehlen, den/die Kursverantwortliche/n im Vorfeld darüber zu informieren, dass Sie das Modul im ÜWP-Bereich besuchen und anrechnen lassen wollen. 

 

5.5.2 Wer ist Ansprechpartner*in bei Rückfragen zu Modulen für den ÜWP-Bereich?

Ihr erster Ansprechpartner ist das Prüfungsbüro des anbietenden Instituts, da nur dieses auskunftsfähig ist, z.B. sind für einige Module auch Modulabschlussprüfungen (nicht benotet, nur bestanden) vorgesehen.

Zum Besuch einzelner Veranstaltungen siehe “5.5.5 Kann ich für den ÜWP-Bereich auch einzelne Veranstaltungen besuchen und verbuchen lassen?”.

 

5.5.3 Welcher Nachweis/ Modulbogen ist für das ÜWP-Modul zu verwenden?

Jedes Institut hat i.d.R. eigene Nachweise speziell für das ÜWP-Modul, bitte nutzen Sie daher in aller Regel die Nachweise/Modulbögen, die auf den jeweiligen Websites der Institute zu finden sind. Fremde Scheine werden unter Umständen von den Dozierenden nicht unterzeichnet oder können nicht verbucht werden.

 
5.5.4 Wo reiche ich den Nachweis/ Modulbogen zur Verbuchung ein?

Nach Unterschrift der/des Dozierenden werden die Nachweise über die Absolvierung eines ÜWP-Moduls beim Prüfungsbüro des anbietenden Institutes zur Verbuchung eingereicht. Nach Eintrag in Ihr Konto wird der Schein an Ihr Kernfach zum Verbleib übersandt.

Zur Verbuchung einzelner Veranstaltungen siehe “5.5.5 Kann ich für den ÜWP-Bereich auch einzelne Veranstaltungen besuchen und verbuchen lassen?”.

 

5.5.5 Kann ich für den ÜWP-Bereich auch einzelne Veranstaltungen besuchen und verbuchen lassen?

In der Regel sind für den ÜWP-Bereich ganze Module zu erbringen. Das IBI erkennt jedoch auch einzelne Veranstaltungen für die Anrechnung im ÜWP-Bereich an. Hierfür muss jedoch auch, wie oben beschrieben, der korrekte Nachweis/Modulbogen verwendet werden, eine Unterschrift der/s Dozierenden und der Institutsstempel sind unbedingt erforderlich. Eine eigene Unterschrift ist nur möglich, wenn dies auf dem Schein vom anbietenden Institut explizit so eingeräumt wird.

Scheine mit der Bestätigung von einzelnen Veranstaltungen sind zur Anerkennung an die Studienfachberatung am IBI einzureichen, sie können nicht von den Prüfungsbüros anderer Institute verbucht werden. Nach Anerkennung werden die Leistungen vom IBI-Prüfungsbüro für das ÜWP-Modul eingetragen.

 

5.5.6 Welche Leistungen können für das ÜWP-Modul eingebracht werden?

 

Credits für Masterkurse

Es besteht die Möglichkeit, zusätzliche Wahlpflichtmodule des Masterstudienganges Information Science komplett oder in Teilen zu absolvieren. Es können weiterhin Masterkurse anderer Fächer an der HU belegt werden (siehe auch Punkt "5.5.1 - Wo finde ich die Angebote für den ÜWP-Bereich?"). In Fächern, wo wegen mangelnder Voraussetzungen der Besuch von Masterkursen nicht möglich ist (z.B. Chemie, Physik, Jura, o.Ä.), können auch Bachelorkurse anerkannt werden, allerdings nicht in fachverwandten Gebieten. 

Ferner können ggf. bereits erbrachte Leistungen (z.B. aus einem nicht abgeschlossenen Studium oder einer Ausbildung), die noch nicht angerechnet wurden, für das ÜWP-Modul anerkannt werden. Dies läuft über eine Anerkennung durch die Studienfachberatung am IBI. 

Credits für Sprachkurse

Als Fachergänzende Studien können z.B. fachspezifische Sprachkurse (d.h. keine einfachen Sprachkurse) oder Sprachkurse für Fortgeschrittene belegt werden. Generell werden Sprachkurse für den Master-Studiengang nur anerkannt, wenn der Kurs nachweislich Vorkenntnisse voraussetzte, dies gilt unabhängig von der Sprache.  

Credits für Teilnahme am BBK

Für fünfzehn von den Organisator*innen bestätigte Veranstaltungen des Berliner Bibliothekswissenschaftlichen Kolloquium (BBK) wird 1 Studienpunkt vergeben, es können auf diese Weise insgesamt maximal 2 Studienpunkte für den ÜWP-Bereich erworben werden. 

Credits für Fachschaftsarbeit

Für Mitarbeit in der Fachschaftsinitiative können maximal 2 Studienpunkte für den ÜWP-Bereich angerechnet werden. Es ist ein Bericht an den Prüfungsausschuss einzureichen, aus dem übernommene Aufgaben und Arbeitsaufwand erkennbar sind.

Credits für Kongress-Aktivitäten

Eine Anerkennung von Aktivitäten auf Kongressen (z.B. http://liscorner.wordpress.com) als Studienleistungen ist möglich. Studierende reichen einen Bericht über ihre Tätigkeiten ein und geben den Arbeitsaufwand an. Der Prüfungsausschuss entscheidet dann über die Anzahl der Studienpunkte für den ÜWP-Bereich.

 

6. Belegung von Veranstaltungen

6.1 Was ist AGNES?

AGNES ist das Online-Portal für Lehre und Prüfungen an der HU. Hier finden Sie aktuelle und frühere Vorlesungsverzeichnisse (= Zusammenstellung aller in einem Semester an einer Hochschule angebotenen Lehrveranstaltungen), melden sich für Lehrveranstaltungen und Prüfungen an, können Studienbescheinigungen abrufen oder Ihren Notenspiegel einsehen. Bei AGNES melden Sie sich immer mit Ihrem HU-Account an.

Schon gewusst? “Das Onlineportal für Lehre und Prüfung wurde nach Agnes von Zahn-Harnack benannt, welche am 6. Oktober 1908 unter dem Namen Agnes Harnack als erste Studentin an der Philosophischen Fakultät der Berliner Universität immatrikuliert wurde. Die 1884 geborene Frauenrechtlerin war Mitbegründerin des Deutschen Akademikerinnenbundes, der sich zur Förderung universitärer Frauenbildung einsetzte. 1929 erhielt sie als eine der ersten deutschen Frauen einen Lehrstuhl.” (Quelle)

Alle wichtigen Hinweise und die FAQs zu AGNES finden Sie hier.

 

6.2 Was ist Moodle?

Moodle ist eine Online-Plattform, die digitale Kursräume zur Unterstützung von Lehrveranstaltungen zur Verfügung stellt. In der Regel gibt es für alle Lehrveranstaltungen am IBI einen Moodle-Kurs, in dem z.B. Vortragsfolien, Videos und Literatur zur Verfügung gestellt werden. Zudem gibt es Werkzeugen zur Organisation, Kommunikation und Zusammenarbeit, wie z.B. Foren, Etherpads, persönliche Mitteilungen oder Wikis sowie Tools für Tests und zur Einreichung von Aufgaben. Bei Moodle melden Sie sich immer mit Ihrem HU-Account an.

Alle wichtigen Hinweise und die FAQs zu Moodle an der HU finden Sie hier.

 

6.3 Wie erstelle ich meinen Stundenplan und belege Veranstaltungen?

Sie können sich Ihren Stundenplan für das Semester grundsätzlich selbst zusammenstellen. Der Studienverlaufsplan (siehe S. 20 “Idealtypischer Studienverlaufsplan” der Studien- und Prüfungsordnung MA Information Science von 2018) stellt hier eine erste Orientierung da, Sie müssen sich allerdings nicht zwingend an diesen halten. Es ist jedoch empfehlenswert, Module innerhalb eines Semesters komplett (also inkl. aller zugehörigen Veranstaltungen) abzuschließen, da die meisten Module nicht jedes Semester angeboten werden, sondern jeweils nur im Winter- bzw. Sommersemester. Es ist aber durchaus möglich, einzelne Veranstaltungen auch erst zu einem späteren Zeitpunkt zu belegen. 

Über das Vorlesungsverzeichnis in AGNES (siehe "6.1 Was ist AGNES?") können Sie sich die passenden Kurse heraussuchen und einen Stundenplan erstellen. Für einige Kurse ist eine fristgerechte Online-Belegung über AGNES notwendig. Entsprechende Hinweise und die Möglichkeit zur Online-Belegung finden Sie auf der jeweiligen Kursseite in AGNES. 

 

6.3.1 Ist der Studienverlaufsplan zwingend einzuhalten?

Der Studienverlaufsplan ist eine Empfehlung für den eigenen Studienverlauf und dient zur Orientierung. D.h., dieses Schema muss nicht zwingend eingehalten werden. Es ist jedoch sehr empfehlenswert, im ersten Mastersemester das Modul MP1 zu belegen. Empfohlen wird grundsätzlich, Module innerhalb eines Semesters komplett abzuschließen, da die meisten Module jeweils nur im Winter- bzw. Sommersemester angeboten werden.

 

6.3.2 Wie viel Zeit sollte ich für die Vor- und Nachbereitung meiner Lehrveranstaltungen einplanen?

Für ein erfolgreiches Studium ist es unbedingt notwendig, dass Sie Ihre Kurse selbstständig vor- und nachbereiten, z.B. durch zusätzliche Lektüre oder die eigenständige Bearbeitung von speziellen Arbeitsleistungen. 

Je nach Lehrveranstaltung schwankt der zeitliche Aufwand, aber wie in der Studienordnung pro Modul beschrieben, sollten Sie für eine Vorlesung pro Semester insgesamt ca. 35 Stunden Vor- und Nachbereitung und für ein Seminar ca. 95 Stunden Vor- und Nachbereitung der jeweiligen Präsenzzeiten rechnen. Planen Sie diese Zeiten daher in Ihre persönlichen Wochenstruktur mit ein. 

 

6.3.3 Ich habe einen Kurs über AGNES belegt, aber aus Kapazitätsgründen keinen Platz bekommen. Was kann ich machen?

Wenn Sie keine positive Rückmeldung von AGNES für eine Ihrer ausgewählten Lehrveranstaltungen erhalten haben, empfiehlt es sich, direkt Kontakt mit den jeweiligen Lehrenden aufzunehmen, die über die Teilnahme entscheiden können. 

Oftmals findet sich eine Lösung, auch wenn die Platzvergabe über AGNES negativ ausgefallen ist. In manchen Fällen sind Veranstaltungen jedoch sehr stark nachgefragt und es kann ggf. sein, dass (z.B. aufgrund einer Überschreitung der Raumkapazität oder vorgesehenen Gruppenarbeitsgrößen) eine nachträgliche Zulassung nicht mehr möglich ist. 

 

6.3.4 Ich kann mich nicht für Kurse anmelden, da ich noch keinen HU-Account besitze. Wie gehe ich weiter vor? 

Wenn Sie beispielsweise noch auf Ihre Immatrikulationsunterlagen warten und dadurch die Anmeldefrist auf AGNES für die Online-Kurs-Belegung verpasst haben, wenden Sie sich am besten an die Studienberatung. 

Über das Vorlesungsverzeichnis erhalten Sie zusätzliche Informationen zu den KursleiterInnen der jeweiligen Module und können so deren Kontaktadressen in Erfahrung bringen. Informieren Sie darüber den/die DozentIn des Moduls, welches Sie gerne besuchen würden, und erklären Sie kurz Ihre Situation. In der Regel dürfte eine Belegung der Kurse in diesen Fällen auch nachträglich möglich sein.  

Bei noch fehlendem HU-Account ist es zudem empfehlenswert, sich einen Moodle-Gast-Account zu erstellen, den Sie nutzen können, bis Sie Ihren offiziellen HU-Account erhalten haben, da alle Lehrveranstaltungen am IBI einen zugehörigen Moodle-Kurs besitzen. Mehr Informationen zum Gast-Account erhalten Sie hier.

 

6.4 Was muss ich beachten, nachdem ich Veranstaltungen über AGNES belegt habe?

Wenn das Vorlesungsverzeichnis für ein neues Semester über AGNES (siehe “6.1 Was ist AGNES?”) veröffentlicht wurde, können Sie sich Ihre passenden Kurse heraussuchen und einen Stundenplan erstellen. 

Wie bereits erwähnt, ist für einige Kurse eine fristgerechte Online-Belegung über AGNES notwendig. Entsprechende Hinweise und die Möglichkeit zur Belegung finden Sie auf der jeweiligen Kursseite in AGNES. Falls Sie die Frist der Online-Belegung verpasst haben sollten, kontaktieren Sie am besten zeitnah den/die Kursleiter/in und fragen an, ob eine nachträgliche Belegung noch möglich ist. 

Nach erfolgreicher Belegung des Kurses über AGNES ist der nächste Schritt, sich zu Beginn des Semesters in den zur Veranstaltung zugehörigen Moodle-Kurs einzutragen. Die Informationen zur Eintragung in den Moodle-Kurs (den sog. Kursschlüssel) erhalten Sie entweder per Nachricht über AGNES oder beim ersten Veranstaltungstermin vor Ort. 
 

7. Prüfungen

7.1 Welche Prüfungsformen gibt es und wie sehen diese aus?

Nach der ZSP-HU können Modulabschlussprüfungen (MAPs) an der HU Berlin u.a. als Klausuren, Hausarbeiten, Portfolios, Essays, multimediale, mündliche oder praktische Prüfungen abgenommen werden. In den fachspezifischen Prüfungsordnungen können zudem weitere Prüfungsformen bestimmt werden. 

Am IBI werden MAPs im Masterstudium vor allem als Klausuren, Hausarbeiten und mündliche Prüfungen durchgeführt. In welcher konkreten Form sowie mit welcher Dauer/Bearbeitungszeit bzw. welchem Umfang die MAP in einem Modul durchgeführt wird, wird in der Prüfungsordnung beschrieben. 


Klausuren sind schriftliche Arbeiten, die unter Aufsicht in begrenzter Bearbeitungszeit und mit begrenzten Hilfsmitteln angefertigt werden (ZSP-HU § 96 Abs. 3).

Hausarbeiten sind schriftliche Ausarbeitungen, in denen innerhalb einer bestimmten Bearbeitungszeit eine Fragestellung selbständig wissenschaftlich bearbeitet wird (ZSP-HU § 96 Abs. 4).

Mündliche Prüfungen sind Prüfungsgespräche begrenzter Dauer, in denen konkrete Fragen zu beantworten oder konkrete Aufgaben zu erfüllen sind. Die wesentlichen Inhalte des Prüfungsgespräches und das Prüfungsergebnis werden protokolliert (ZSP-HU § 96 Abs. 8). 

Portfolios sind Sammlungen eigener Arbeiten, die innerhalb einer bestimmten Bearbeitungszeit nach festgelegten Kriterien zusammengestellt werden, um Lernfortschritte und Leistungsstände zu dokumentieren (ZSP-HU § 96 Abs. 5).

Multimediale Prüfungen sind Prüfungen, in denen innerhalb einer bestimmten Bearbeitungszeit ein Thema selbständig aufbereitet und unter Nutzung unterschiedlicher Medien auf wissenschaftlichem Niveau präsentiert wird. Praktische Prüfungen sind Prüfungen begrenzter Dauer, in denen praktische Fähigkeiten nachgewiesen werden (ZSP-HU § 96 Abs. 7 bzw. 9)

 

7.2 Wann finden die Prüfungen statt (1. und 2. Prüfungszeitraum?)

Die Prüfungen finden in aller Regel am Ende eines Semesters statt. Es gibt zwei Prüfungszeiträume: Der 1. Prüfungszeitraum liegt dabei i.d.R. in der letzten Woche des Semesters und z.T. in der ersten Woche der vorlesungsfreien Zeit. Hier finden Klausuren, mündliche Prüfungen, o.Ä., am IBI statt. Die Abgabefrist für schriftliche Hausarbeiten im 1. Prüfungszeitraum liegt i.d.R. am Ende der vorlesungsfreien Zeit. 

Zusätzlich gibt es einen 2. Prüfungszeitraum. Dieser ist zum einen für Wiederholungsversuche bei Nicht-Bestehen im 1. Prüfungszeitraum gedacht. Zum anderen können sich hier auch Studierende anmelden, die z.B. aus zeitlichen Gründen nicht an den Prüfungen im ersten Prüfungszeitraum teilnehmen konnten. Der zweite Prüfungszeitraum liegt i.d.R. in der letzten Woche der vorlesungsfreien Zeit und z.T. in der ersten Woche des folgenden Semesters. Hier finden dann wieder Klausuren, mündliche Prüfungen, o.Ä., am IBI statt. Die Abgabefrist für schriftliche Hausarbeiten im 2. Prüfungszeitraum fällt i.d.R. mit der Abgabefrist für Hausarbeiten (im 1. Prüfungszeitraum) des darauffolgenden Semester zusammen. ACHTUNG: Für Modulabschlussprüfungen in Projektmodulen gibt es i.d.R. keinen 2. Prüfungszeitraum, außer für Wiederholungsversuche. 

Als Studierende des IBI werden Sie über den Moodle-Kurs “Ankündigungen und Mitteilungen am IBI (IBI-Info)” über die aktuellen konkreten Prüfungstermine und -zeiträume informiert. 

 

7.3 Wie melde ich mich zu einer Prüfung an?

Für die Modulabschlussprüfungen am IBI müssen Sie sich fristgerecht über das Online-Portal AGNES (siehe “6.1 Was ist AGNES?”) anmelden. Als Studierende des IBI werden Sie über den Moodle-Kurs “Ankündigungen und Mitteilungen am IBI (IBI-Info)” über die aktuellen konkreten Prüfungstermine und -zeiträume informiert. 

Dabei müssen Sie die Fristen zur Anmeldung unbedingt beachten, da eine nachträglich manuelle Anmeldung zu Prüfungen nur in Ausnahmefällen und auf Antrag an den Prüfungsausschuss des Instituts möglich ist.

Um sich für eine Prüfung anmelden zu können, benötigen Sie Ihre TAN-Liste. Diese erhalten Sie automatisch mit Ihren Immatrikulationsunterlagen. Jeder TAN-Code kann einmal verwendet werden. Es empfiehlt sich daher, bereits verwendete TANs deutlich zu markieren. Neben der Prüfungsanmeldung benötigen Sie die TAN-Liste auch, um Ihre bei der Universität hinterlegte Adresse zu ändern. 

Falls Sie Ihre TAN-Liste verloren haben sollten, wenden Sie sich an Ihr Prüfungsbüro oder den AGNES-Support (agnes-support(at)hu-berlin.de), um eine neue Liste zu erhalten.

Hier finden Sie weitere Informationen dazu, wie Sie sich über AGNES für Prüfungen anmelden können. Bei allgemeinen Fragen und Problemen helfen die AGNES FAQs oft weiter.
 

7.4 Wieso kann ich mich nicht zu einer Prüfung anmelden?

Bei allgemeinen Fragen und technischen Problemen helfen die AGNES FAQs oft weiter.

Oft müssen Sie aber auch bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um sich über AGNES für eine Prüfung anmelden zu können: So können Bachelorstudierende, die noch nicht im Masterstudiengang immatrikuliert sind, aber schon Veranstaltungen im Master besuchen, sich NICHT für Prüfungen im Master anmelden. Eine Prüfungsanmeldung ist erst möglich, wenn sie zumindest vorläufig im Masterstudiengang immatrikuliert sind und somit auch ein entsprechendes Konto in AGNES haben. 

Für bestimmte Module des Masterstudienganges gibt es zudem konkrete Voraussetzungen, z.B. darf nach der SPO 2018 das Modul MWP1 am IBI erst nach erfolgreichem Abschluss des Moduls MP2 belegt werden. Eine Anmeldung zur Prüfung in AGNES ist für dieses Modul daher erst möglich, wenn das entsprechende Pflichtmodul erfolgreich absolviert wurde. In begründeten Fällen kann an den Prüfungsausschuss ein Antrag auf vorzeitige Anmeldung zur Prüfung gestellt werden. 

Wenn Sie sich unsicher sind, warum Sie sich für eine Prüfung nicht über AGNES anmelden können, wenden Sie sich bitte vor Ablauf der Anmeldefrist an das Prüfungsbüro, welches Ihnen hierzu i.d.R. Auskunft geben kann. 

 

7.5 Ich habe mich für eine Prüfung angemeldet, möchte/kann diese jedoch nicht antreten. Was muss ich tun?

Wenn Sie von einer Prüfungsanmeldung zurücktreten möchten, können Sie dies innerhalb der offiziellen Rücktrittsfrist selbstständig tun. Als Studierende des IBI werden Sie über den Moodle-Kurs “Ankündigungen und Mitteilungen am IBI (IBI-Info)” über die konkreten Anmelde- und Rücktrittsfristen informiert. 

Hier finden Sie unter Punkt 2 Informationen dazu, wie Sie sich innerhalb der Rücktrittsfrist selbstständig über AGNES von Prüfungen abmelden können. Sollte es dabei Probleme geben, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Ablauf der Frist an das Prüfungsbüro. 

Wenn Sie erkrankt sind und daher an einer Prüfung nicht teilnehmen können, müssen Sie dies durch ein ärztliches Attest bescheinigen lassen, welches Sie im Prüfungsbüro einreichen müssen. Grundlage des Attestes muss nach ZSP-HU § 107 Abs. 2 eine unverzügliche Untersuchung, in der Regel eine Untersuchung spätestens am Tag der Prüfung, sein.

 

7.6 Ich habe zwar die Veranstaltungen eines Moduls besucht, möchte/kann aber die zugehörige Modulabschlussprüfung nicht sofort absolvieren. Was muss ich beachten?

Es kann häufig Vorteile haben, die Modulabschlussprüfung unmittelbar nach dem Besuch der zugehörigen Veranstaltungen zu absolvieren, da die vermittelten Inhalte noch “frisch im Gedächtnis” sind. Manchmal ist eine Teilnahme am 1. Prüfungszeitraum jedoch aus zeitlichen oder persönlichen Gründen nicht möglich. In diesen Fällen ist bei Prüfungen in den meisten Modulen alternativ eine Anmeldung zum 2. Prüfungszeitraum (siehe auch Punkt “7.2 Wann finden die Prüfungen statt (1. und 2. Prüfungszeitraum)?”) möglich. 

Wenn Sie die Modulabschlussprüfung weder im 1. noch im 2. Prüfungszeitraum antreten, können Sie sich auch in späteren Semestern zur Prüfung anmelden, wenn Sie die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllen. In diesen Fällen müssen Sie sich jedoch frühzeitig mit den aktuellen Dozierenden des Moduls in Verbindung setzen und die aktuellen Prüfungsinhalte und -modalitäten erfragen. Sollte sich z.B. die Aufgabenstellung für eine Hausarbeit geändert haben, müssen Sie die Arbeit in aller Regel nach den neuen Vorgaben verfassen. Aus diesem Grund empfiehlt sich in diesen Fällen häufig auch eine wiederholte Teilnahme an den Veranstaltungen des Moduls.

ACHTUNG: Für Modulabschlussprüfungen in Projektmodulen gibt es i.d.R. keinen 2. Prüfungszeitraum, außer für Wiederholungsversuche. 

 
7.7 Ich war zu einer Prüfung angemeldet, habe diese aber nicht angetreten bzw. fristgerecht eingereicht. Was hat dies für Folgen?

Erscheinen Studierende trotz Anmeldung und Zulassung nicht zu einem Prüfungstermin oder überschreiten die Bearbeitungszeit, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Der Prüfungsversuch wird dann als “nicht bestanden” im Studienkonto eingetragen. 

Dies gilt nicht, wenn Sie unverzüglich, in der Regel spätestens am dritten Werktag nach dem Prüfungstermin, schriftlich den Rücktritt von der Prüfung erklären und einen wichtigen Rücktrittsgrund (z.B. durch ärztliches Attest belegte Erkrankung) glaubhaft machen (vgl. ZSP-HU § 107 Abs. 2).
 

7.8 Was tun bei individuellen Belastungen im Studium? Was ist ein "Nachteilsausgleich"?

An der Humboldt Universität zu Berlin existiert der sogenannte Nachteilsausgleich, der dazu dient individuelle Belastungen von Studierenden innerhalb (oder außerhalb) ihres Studiums entgegenzuwirken (vgl. auch ZSP-HU § 109). Es gibt allerdings keinen pauschalen Nachteilsausgleich, sondern für jede Prüfungs- oder Studienleistung muss einzeln ein Nachteilsausgleich beantragt werden.

Bezüglich von Nachteilsausgleichen für einzelne Studienleistungen (z.B. spezielle Arbeitsleistungen) wenden Sie sich direkt an den/die DozentIn der Veranstaltung. Bezüglich von  Nachteilsausgleichen für Prüfungsleistungen reichen Sie einen Antrag beim zuständigen Prüfungsausschuss ein.

Weitere Infos zur Antragstellung finden Sie hier

 

7.9 Wie oft darf ich eine Prüfung maximal wiederholen?

Jede Modulabschlussprüfung kann maximal zweimal wiederholt werden; die Masterarbeit kann nur einmal mit einem neuen Thema wiederholt werden. 

Falls Sie eine Modulabschlussprüfung zweimal nicht bestanden haben sollten, werden Sie zu einer Beratung vor dem letzten (also dritten) Prüfungsversuch eingeladen. Sollten Sie die MAP auch im dritten Versuch nicht bestehen, gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden. Damit können Sie Ihr Studienfach, sollte es sich um ein Pflichtmodul handeln, innerhalb Deutschlands nicht mehr erfolgreich abschließen (siehe § 104 und § 105 ZSP-HU).

Eine bereits bestandene MAP kann prinzipiell nicht wiederholt werden, es sei denn Ihre fachspezifische Prüfungsordnung sieht die Möglichkeit eines Freiversuchs vor (siehe § 104 und § 105 ZSP-HU). Dies ist in den aktuellen Prüfungsordnungen des IBI nicht der Fall. 

 

8. Praktikum

Alle Fragen rund um das Praktikum werden auf der eigenen Seite für Praktikumsangelegenheiten beantwortet.  

 

9. Auslandsstudium

9.1 Ist während des Studiums ein Studienaufenthalt an einer Universität im Ausland möglich?

Ein Auslandsstudium ist im Rahmen des ERASMUS+-Programms der HU möglich. Frau Dr. Gäde koordiniert am Institut die Auslandsaufenthalte. Studienaufenthalte im Ausland werden auf die Regelstudienzeit nicht angerechnet, wenn dafür eine Beurlaubung an der HU erfolgt. 

Weitere Informationen zu einem Auslandsaufenthalt während Ihres Studiums finden Sie an dieser Stelle und auf der Website des International Office der HU.

 

9.2 Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen

Während eines Studienaufenthalts im Ausland erbrachte Studienleistungen können anerkannt werden, sofern die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten der geltenden Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Information Science entsprechen. Wenden Sie sich für weitere Informationen hierzu an Dr. Maria Gäde als Ansprechpartnerin am IBI. 

 

9.3 Welchen Zeitrahmen sollte man für ein Auslandsstudium einplanen?

Die meisten Studierenden, die einen Teil ihres Studiums im Ausland absolvieren, wählen ein ganzes Studienjahr oder ein Semester. ACHTUNG: Außerhalb von Deutschland gibt es zumeist andere Vorlesungszeiträume.  

 

9.4 Gibt es finanzielle Unterstützung für ein Auslandsstudium?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Förderung eines Auslandsaufenthalts: ERASMUS+-Verträge des IBI oder anderer Institute sowie allgemeine Stipendien. Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf der Website des International Office der HU.

 

10. Masterarbeit

10.1 Welche Voraussetzungen gelten für die Masterarbeit?

Zur Masterarbeit wird laut Studien- und Prüfungsordnung zugelassen, wer die Modulabschlussprüfungen der folgenden Module bestanden hat: MP1, MP2 und MP3 (Projektmodul) sowie drei der acht Wahlpflichtmodule MWP1 bis MWP11. 

 

10.2 Ich habe alle Kurse bis auf das Abschlussmodul belegt. Muss ich mich für ein weiteres Semester zurückmelden, um die Masterarbeit schreiben zu können?

Wenn Sie kurz vor Ihrem Studienende stehen, können Sie selbst entscheiden, ob Sie den Semesterbeitrag bezahlen und sich rückmelden. Nach § 100 Abs. 7 der ZSP-HU können Prüfungsansprüche auch nach Exmatrikulation bestehen bleiben, insofern alle Zulassungsvoraussetzungen für die betreffenden Prüfungen bereits erfüllt sind. Lassen Sie sich hierzu ggf. auch vom Team der Studienberatung beraten. 

Im Fall einer Exmatrikulation während des Semesters, werden Ihnen die gezahlten Beiträge für das Semesterticket (unter Angabe Ihrer Bankverbindung auf formlosen Antrag an das Immatrikulationsbüro) anteilig und abzüglich einer Verwaltungsgebühr zurückerstattet (siehe: Rückmeldung)

ACHTUNG: Allerdings sollten Sie auf jeden Fall beachten, dass Sie im Falle einer Exmatrikulation nicht länger einen HU-Account und somit z.B. auch keinen Zugriff auf die Lizenzen der Universitätsbibliothek haben. 

 

10.3 Wie bereite ich mich am besten auf die Masterarbeit vor?

Am IBI wird jedes Semester (i.d.R. am Dienstag, 16-18 Uhr) ein Forschungskolloquium angeboten, das Raum zum Austausch über Ideen und Arbeitsprozesse zu den Abschlussarbeiten gibt. Der Besuch wird allen Studierenden dringend empfohlen.

Bezüglich eines Themas für die Masterarbeit können sowohl Professor*innen als auch wissenschaftliche Mitarbeiter*innen oder Lehrbeauftragten angesprochen werden. Diese können Rückmeldung zu Themen-Ideen geben oder eigene Themenvorschläge unterbreiten. Als Anregung für Ideen können auch die Listen bisheriger Abschlussarbeiten der verschiedenen Lehrstühle dienen.

 

10.4 Was muss ich bei der Auswahl meiner Gutachter*innen beachten?

Sie benötigen für Ihre Masterarbeit zwei Gutachter*innen. Den/die Erstgutachter*in müssen Sie selbst für Ihre Arbeit gewinnen, der/die Zweitgutachter*in wird vom Prüfungsausschuss festgelegt, wobei Sie oder Ihr/e Erstgutachter*in bei Anmeldung der Arbeit auch einen Vorschlag dazu machen können. 

Für Gutachter*innen von Abschlussarbeiten am IBI gilt grundsätzlich, dass eine/r der Gutachter*innen ein/e Professor*in und eine/r der Gutachter*innen am IBI beschäftigt sein muss. 

Sollten Ihre Wunsch-Gutachter*innen nicht in der Lehre am IBI tätig oder Professor*in einer anderen Hochschule sein, können auf Beschluss des Prüfungsausschusses auch andere hauptberuflich lehrende Personen, die zur selbstständigen Lehre berechtigt sind, Lehrbeauftragte oder in der beruflichen Praxis und Ausbildung erfahrene Personen eine Begutachtung übernehmen. In diesem Fall stellen Sie dazu, zusammen mit der Anmeldung Ihrer Masterarbeit (siehe auch Punkt "10.5 Wie melde ich die Masterarbeit an?"), einen formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss.

Suchen Sie den Kontakt zu Ihrem/r Erstgutachter*in am besten bereits einige Wochen vor Anmeldung der Arbeit. Sie müssen auch damit rechnen, dass Ihr/e WunschdozentI*in Ihnen ggf. eine Absage erteilt, da bereits zu viele Arbeiten betreut werden oder das Thema nicht mit dem Forschungsschwerpunkt übereinstimmt. Kontakt zu möglichen Gutachter*innen können Sie im Forschungskolleg oder über eine direkte Anfrage per Email suchen.

 

10.5 Wie melde ich die Masterarbeit an?

Wenn Sie erfolgreich überprüft haben, dass Sie die Voraussetzungen zur Zulassung zur Masterarbeit erfüllen (siehe auch Punkt "10.1 Welche Voraussetzungen gelten für die Masterarbeit?")  und Sie Ihre/n Erstgutachter*in gefunden haben, können Sie einen Antrag auf Bestätigung der Masterarbeit stellen.Dazu melden Sie Ihre Arbeit bitte über den dafür vorgesehenen Moodle Kurs an: https://moodle.hu-berlin.de/course/view.php?id=128720. Das Passwort zum Kurs erhalten Sie im Forschungskolleg oder über die Studienberatung. 


Wenn Ihr Antrag vom PAU bestätigt und ein/e Zweitgutachter*in bestimmt wurde, wird der Antrag ans Prüfungsbüro weitergeleitet und das Abgabedatum Ihrer Masterarbeit wird eingetragen. Das Prüfungsbüro benachrichtigt Sie im Anschluss per Email an Ihre HU-Adresse über die Bestätigung Ihrer Abschlussarbeit sowie das Abgabedatum. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung des Antrages durch den PAU sowie das Prüfungsbüro einige Zeit (i.d.R. ca. 2 Wochen) in Anspruch nimmt.

Die Bearbeitungsfrist für die Masterarbeit beträgt nach der Fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Information Science (2018) 20 Wochen nach Übergabe des durch den Prüfungsausschuss (PAU) bestätigten Themas. 

 

10.6 Gibt es formale Anforderungen an die Masterarbeit?

In der Masterarbeit weisen Studierende nach, dass sie ein Thema aus ihrem Fachgebiet unter Herstellung multidisziplinärer Zusammenhänge und auf dem aktuellen Stand der Forschung selbstständig wissenschaftlich erarbeiten können.

Der Umfang soll in der Regel ca. 120.000 ZoL (Zeichen ohne Leerzeichen) = ca. 60 Seiten Text nicht überschreiten. Der Arbeit ist die vom IBI vorgeschriebene Erklärung zur eigenständigen Anfertigung beizufügen. Die Bachelorarbeit wird im Prüfungsbüro in Form von zwei identischen Printexemplaren und einer PDF-Version eingereicht. Alle drei Exemplare müssen eine 'Erklärung zur eigenständigen Anfertigung' enthalten. Der digitalen Version ist ein handschriftlich unterzeichneter Scan der Erklärung hinzuzufügen. 

 

10.7 Wie und wo reiche ich die Masterarbeit ein?

Die Masterarbeit muss fristgerecht im Prüfungsbüro in Form von zwei identischen Print-Exemplaren sowie einer (ebenfalls identischen) digitalen PDF-Version eingereicht werden. 

Die beiden Print-Exemplare reichen Sie persönlich (oder postalisch) im Prüfungsbüro ein. Die digitale Version schicken Sie per Email an das Prüfungsbüro. 

 

Folgende Abgabemöglichkeiten stehen Ihnen momentan zur Verfügung (Stand 13. Januar 2022)

 

a) Abschlussarbeiten können in der Poststelle im Hauptgebäude eingereicht werden, geschieht dies direkt am Tag der Abgabefrist, muss hinein gegangen werden (Arbeiten wie für den Postversand eingetütet, mit korrekter Anschrift – so wie sie auf der Seite des IBI unter Prüfungsbüro angegeben ist). Die Poststelle ist NICHT bis abends geöffnet, sondern es ist nur bis ca. 14.00 Uhr jemand vor Ort (Informieren Sie sich über Abweichungen auf der Homepage des Postdienstes, siehe hier)

b) Per Postversand

Die Briefkästen der HU sind idR. NICHT zu nutzen. Hier ist der Poststempel meist erst einen oder mehrere Tage später drauf versehen, der wiederum für die Abgabe relevant ist. Die automatische Stempelung ist nur zum Bewerbungszeitraum aktiviert, Deshalb wird hier generell seitens des Prüfungsbüros davon abgeraten. 

c) Persönliche Abgabe

Momentan werden aufgrund der Empfehlung, vermehrt im Home-Office zu arbeiten und die Kontakte niedrig zu halten, keine einzelnen Abgabetermine angeboten, sobald dies wieder möglich ist, wird dies auf der Homepage des Prüfungsbüros (IBI) veröffentlicht werden.
 

Achtung: Auch eine Abgabe in der Dorotheenstr. ist NICHT möglich!

10.8 Verteidigung der Masterarbeit

Studierende müssen ihre Masterarbeit verteidigen. Wenn Sie die beiden Gutachten zu Ihrer Arbeit vom Prüfungsbüro erhalten haben, setzen Sie sich selbstständig mit Ihren Gutachter*innen in Verbindung, um einen Termin für die Verteidigung zu vereinbaren. 

Die Verteidigung besteht aus einem Vortrag der Kandidatin/des Kandidaten von 10-15 Min. und einer anschließenden Diskussion von ca. 20-30 Min, insgesamt nicht länger als 45 Min. Es wird ein Prüfungsprotokoll geführt. Die mündliche Leistung wird von den Prüfenden benotet und die Note anschließend sofort mitgeteilt (Weitere Hinweise zur Verteidigung der Masterarbeit). 

 

10.9 Wie setzt sich die Note des Mastermoduls zusammen?

Die Gesamtnote ergibt sich aus der Note für die Masterarbeit und der Note für die Verteidigung im Verhältnis von 8 zu 2. Für die Masterarbeit und die Verteidigung werden zusammen 30 Studienpunkte vergeben.
 

11. Masterzeugnis

11.1 Wann bekomme ich mein Zeugnis?

Das Zeugnis wird nach Vorliegen aller Nachweise ausgestellt; das Einholen der erforderlichen Unterschriften und das Sigeln durch die Fakultätsverwaltung nehmen etwa zwei Wochen in Anspruch. 

Bei Bedarf kann zwischenzeitlich beim Prüfungsbüro eine Leistungsübersicht bzw. eine formlose Bestätigung des erfolgreichen Studienabschlusses beantragt werden.

 


 

Antwort auf eine Frage bzw. ein Problem, welche in dieser Liste erscheinen sollte, nicht gefunden? Schreiben Sie gerne eine E-Mail an die Studienberatung des IBI.