Modalitäten bzgl. Verteidigung der Masterarbeit
Für die Verteidigung einer Masterarbeit werden individuelle Termine mit den Prüferinnen und Prüfern ausgemacht. Die Verteidigungen sind öffentlich und werden angekündigt, den Studierenden jüngerer Semester wird die Teilnahme ausdrücklich empfohlen.
Die Kandidatin/der Kandidat nehmen rechtzeitig vorab die Gutachten beider PrüferInnen zur eingereichten Arbeit zur Kenntnis, auf Wunsch kann eine Kopie übergeben werden.
Die Verteidigung besteht aus einem Vortrag der Kandidatin/des Kandidaten von 10-15 min. und einer anschließenden Diskussion von ca. 20 min, insgesamt nicht länger als 45 min. Zuerst stellen die Prüferinnen/Prüfer ihre Fragen, danach können Fragen aus dem Publikum gestellt werden. Es wird ein Prüfungsprotokoll geführt, i.d.R. durch eine/n der GutachterInnen.
Die beiden Prüferinnen/Prüfer der Masterarbeit legen im Anschluss eine Note für die Verteidigung fest, die sofort mitgeteilt wird. Die Note wird im Verhältnis 2:8 zur Note der Masterarbeit gewichtet. Für die Masterarbeit und die Verteidigung werden zusammen 30 Studienpunkte vergeben.