Die wichtigsten Antworten zum Praktikum (PO 2017)
im Bachelorkombinatiosstudiengang Bibliotheks- und Informationswissenschaft als Kern- und Zweitfach nach der Studien- und Prüfungsordnung 2017
im Monobachelorstudiengang Informationsmanagement & Informationstechnologie (INFOMIT) nach der Studien- und Prüfungsordnung 2017
im Master Information Science nach der Studien- und Prüfungsordnung 2018
1. Wie viele Praktika muss ich absolvieren und in welchem zeitlichen Umfang?
Ein mindestens siebenwöchiges Praktikum in Vollzeit im Bibliotheks- und Informationsbereich nach dem 2. Semester. (Das Praktika kann in Teilzeit absolviert werden, es sind jedoch mindestens 270 Stunden zu erbringen.)
Zusätzlich nehmen sie für einen CP (30 Stunden Arbeitszeit) am Praktikumscolloquium teil und halten dort selbst einen Vortrag.
Das Praktikum soll möglichst während der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Insbesondere für längere Praktika im Ausland besprechen Sie bitte den Studienverlauf mit der Studienfachberatung.
Für Studierende im Studiengang MA Information Science (PO 2018) ist in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss statt des Praktikums auch die Absolvierung eines geeigneten Projektmoduls (MP3) möglich.
2. Wie komme ich zu einer Praktikumsstelle?
Die Praktikumsstellen suchen Sie sich selbst. In unregelmäßigen, aber häufigen Abständen werden Praktikumsplätze in IBI-Info gepostet. Hier finden Sie Praktikumseinrichtungen, in denen bereits Prakika durch IBI-Studierende absolviert wurden. Hier finden Sie weitere Praktikums- sowie Jobportale. Auch eine dem Umfang des Praktikums entsprechende studentische Nebenbeschäftigung kann als Praktikum anerkannt werden. Das Praktikum kann auch im Ausland absolviert werden.
Bevor Sie Ihr Praktikum antreten, müssen Sie die Praktikumsvereinbarung unterschreiben lassen. Hierin bestätigt die von Ihnen gewählte Praktikumseinrichtung, dass Sie dort Ihr Praktikum gemäß der Praktikumsrichtlinie absolvieren können.
Wichtig: Bevor Sie Ihr Praktikum absolvieren, kontaktieren Sie bitte unbedingt die Praktikumsbeauftragte Dr. Maria Gäde, um sicherzustellen, dass Ihre Einrichtung sowie Ihre Tätigkeit als Praktikum anerkannt werden kann.
3. Was soll ich im Praktikum tun?
Die Praktikumsinhalte entnehmen Sie Ihrer Prüfungsordnung:
Bachelor Bibliotheks- und Informationswissenschaft
Monobachelor Informationsmangement & Informationstechnologie
4. Praktikumscolloquium
Das Colloquium muss nicht direkt im Anschluss des Praktikums besucht werden, es empfiehlt sich aber ein zeitnaher Abschluss des Moduls. In der Regel wird das Colloquium zu Beginn und zum Ende des Semesters angeboten. Im Colloquium halten Sie einen ca. 10 minütigen Vortrag, in dem sie ihre Praktikumseinrichtung und die eigene Arbeitsleistung darstellen. Dabei soll eine Verknüpfung mit den Studieninhalten hergestellt werden. Anschließend geben sie eine Einschätzung zum Praktikum, in dem sie gerne auch bewerten können, ob sie die Einrichtung weiterempfehlen würden. Das Colloquium soll Studierenden, die noch kein Praktikum absolviert haben dazu dienen, sich mit den verschiedenen Einrichtungen und Aufgaben vertraut machen zu können und ggf. die Entscheidung für einen Praktikumsplatz zu unterstützen.
Das Colloquium findet regelmäßig zum Anfang und Ende des Semesters statt, die Termine werden über Moodle kommuniziert. Die Vorlage für die Erstellung des Posters erhalten Sie bei Frau Dr. Gäde.
5. Was muss ich sonst noch beachten?
In der praktischen Ausbildung gelten für die Studierenden die Arbeitsordnungen und betrieblichen Bestimmungen der Praktikumseinrichtungen. Finanzielle Verpflichtungen entstehen der Praktikumseinrichtung nicht. Alle Kosten für An- und Abreise sowie Unterbringung werden von den Studierenden selbst getragen. Eine finanzielle Vergütung der Praktikumsbetreuung kann vonseiten der Universität nicht erfolgen.
Während des Praktikums bleiben Sie - wenn Sie sich ordnungsgemäß und rechtzeitig rückgemeldet haben - Angehöriger der Universität mit allen Rechten und Pflichten, d.h. u.a., dass Sie für die Dauer Ihres Praktikums weiterhin entsprechend Ihres bestehenden Krankenversicherungsschutzes versichert sind. (Bei bezahlten Praktika kann es jedoch sein, dass sich aufgrund der Vergütung Ihr Krankenversicherungsstatus ändert! Lassen Sie sich in diesen Fällen bitte von Ihrer Krankenkasse beraten.)
Ein Haftpflichtversicherungsschutz für die Studierenden durch die Humboldt-Universität zu Berlin besteht nicht. Den Studierenden wird für die Haftpflichtrisiken, die aus der Absolvierung eines Praktikums - auch im Ausland - entstehen könnten, ggf. der Abschluss einer erweiterten privaten Haftpflichtversicherung empfohlen, die o.a. Tätigkeiten in den Deckungsschutz für Studierende mit einschließt.
In die gesetzliche Unfallversicherung sind Sie an der Hochschule während des Studiums einbezogen. "An der Hochschule" bezieht sich auf Ihre Tätigkeiten im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Studium in Seminarräumen, auf Ihren Weg über die Treppe zum Hörsaal, auf Ihre Studien in der Bibliothek und andere Tätigkeiten im Rahmen der Aus- und Fortbildung in Räumen der Universität. Die Praktikumseinrichtungen und Ihr Weg dorthin bzw. von dort zurück sind nicht in die gesetzliche Unfallversicherung einbezogen. Wenn die Praktikumseinrichtung Sie nicht in die dort bestehende gesetzliche Unfallversicherung einbezieht (fast immer werden Sie einbezogen) und Sie nicht bereit sind, privat eine Unfallversicherung abzuschließen oder auf eigenes Risiko unversichert zu sein, suchen Sie sich eine andere Praktikumseinrichtung.
6. Wie kann ich mir bereits geleistete Praktika und berufliche Tätigkeiten anrechnen lassen?
Wenn eine bereits geleistete berufliche Tätigkeit oder ein früheres Praktikum den Anforderungen, die in der Praktikumsrichtlinie formuliert sind (fachlich anspruchsvoll, vielfältig etc.) entspricht, kann dies als Praktikum anerkannt werden. Dafür muss das Formular Praktikumsanerkennung (Teil der Praktikumsrichtlinie) ausgefüllt werden und im Anschluss an einen Vortrag über die geleistete Tätigkeit im Colloquium bei der Praktikumsbeauftragten abgegeben werden. Der Vortrag entspricht dabei dem üblichen Praktikumsvortrags im Rahmen des Praktikumscolloquiums. Wichtig: Es muss außerdem ein Nachweis des Arbeitgebers beigefügt werden, woraus Zeitraum und (Stunden-)Umfang ersichtlich sind. > Aktuelle Hinweise zum Praktikumscolloquium während der COVID-19-Pandemie siehe Hinweise oben.
7. Was ist der Unterschied zwischen den Formularen "Praktikumsnachweis" und "Praktikumsanerkennung"?
Praktikumsnachweis:
Verwenden Sie dieses Formular, wenn Sie ein "normales" Praktikum absolviert haben, wenn es also nicht darum geht, eine von Ihnen ausgeübte berufliche Praxis (z.B. als studentische Hilfskraft in einer Bibliothek) als Praktikum anerkennen zu lassen.
Praktikumsanerkennung:
Verwenden Sie dieses Formular, wenn Sie eine von Ihnen ausgeübte berufliche Praxis (z.B. als studentische Hilfskraft in einer Bibliothek) als Praktikum anerkennen lassen möchten. Fügen Sie einen Nachweis des Arbeitgebers hinzu. Wenn Sie ein "normales" Praktikum absolviert haben, verwenden Sie das Formular "Praktikumsnachweis".