Richtlinie für die Durchführung von Praktika
im Bachelorkombinationsstudiengang Bibliotheks- und Informationswissenschaft
als Kern- und Zweitfach, im Monobachelorstudiengang Informationsmanagement &
Informationstechnologie (INFOMIT) und im Masterstudiengang Information
Science [1]
L E I T F A D E N
Haben Sie eine Praktikumseinrichtung im Sinn?
Dann lassen Sie diese bei der Praktikumsbeauftragten Frau Dr. Gäde unbedingt vor Antritt des Praktikums bestätigen. Ist unklar, ob die Einrichtung/die Tätigkeit geeignet ist, wird dies nochmalig im Prüfungsausschuss (PAU) besprochen.
Oder möchten Sie eine bisherige Tätigkeit als Praktikum anerkennen lassen?
Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich Fr. Dr. Gäde!
Nach der Bestätigung können Sie mit dem Praktikum loslegen!
Beachten Sie hier, dass Ihre Einrichtung entweder einen Vertrag oder das Formular Praktikumsvereinbarung unterzeichnet.
Praktikum erfolgreich beendet?
Das quittiert Ihnen der Arbeitgeber mit der Praktikumsbestätigung.
Lassen Sie uns teilhaben!
Wir würden gern erfahren, was Sie in Ihrem Praktikum gelernt haben und welchen Herausforderungen Sie sich stellen mussten. Sind Sie in der SPO 2017 eingeschrieben nehmen Sie am Praktikumscolloquium teil.
Last but not least.
Drucken Sie nun noch das Formular Praktikumsnachweis (SPO 2017) aus und gehen mit allen Dokumenten (zzgl. Praktikumsvereinbarung/Praktikumsvertrag, Praktikumsbestätigung, ggf. Praktikumsbericht/Nachweis für die Teilnahme am Colloquium) zur Praktikumsbeauftragten Maria Gäde. Sie und der PAU begutachten das absolvierte Praktikum und unterzeichnen dann den Praktikumsnachweis (quasi den Modulschein) für Sie. Danach werden alle Unterlagen zum Prüfungsbüro gesendet, damit Ihr erfolgreich absolviertes Praktikum in AGNES erscheint.
1. Geltungsbereich
Die Praktikumsordnung regelt Ziel, Inhalt und Ablauf der Praktika, wie sie in
- der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorkombinationsstudiengang Bibliotheks- und Informationswissenschaft als Kern- und Zweitfach
- der Studien- und Prüfungsordnung für den Monobachelorstudiengang Informationsmanagement & Informationstechnologie
- bzw. der Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Information Science
festgelegt sind. Der Bachelorkombinationsstudiengang Bibliotheks- und Informationswissenschaft als Beifach erfordert kein Praktikum.
2. Dauer und Zeitraum
Das Praktikum soll die regelmäßige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen nicht behindern und deshalb in der Regel während der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden. In begründeten Ausnahmefällen ist eine andere zeitliche Gliederung als in 2.1 und 2.2 angegeben möglich. Über diese Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag. Unabhängig davon beträgt der Umfang des Praktikums einschließlich der Erarbeitung des Praktikumsberichtes 300 Stunden.
2.1 Bachelorkombinationsstudiengang als Kern- und Zweitfach
Es ist ein mindestens siebenwöchiges Praktikum im Bibliotheks- und Informationsbereich zu absolvieren. Das Praktikum soll in der Regel nicht vor dem Ende des Vorlesungsbetriebs für das 2. Fachsemester durchlaufen werden. Es wird empfohlen, das Praktikum spätestens nach Beendigung des Vorlesungsbetriebs des 4. Fachsemesters zu absolvieren.
2.2 Monobachelorstudiengang Informationsmanagement & Informationstechnologie
siehe 2.1
2.3 Master-Studiengang Information Science
Es ist ein mindestens siebenwöchiges Praktikum im Bibliotheks- und Informationsbereich zu absolvieren.
3. Praktikumsziele
Ziel ist der Erwerb praktischer Kenntnisse über Aufgaben, Arbeitsabläufe und Methoden im BI-Bereich sowie die Einübung sozialer Verhaltensnormen der Berufswelt.
Die Praktika sollen den Studierenden die Möglichkeit geben:
- in der Arbeitswelt gefordertes Sozialverhalten zu trainieren,
- Institutionen des BI-Bereichs aus innerbetrieblicher Sicht kennen zu lernen,
- typische Tätigkeitsbereiche kennen zu lernen,
- spezifische Arbeitsmethoden und –mittel anzuwenden,
- Problembewusstsein für Arbeitsabläufe und -organisation zu entwickeln,
- Prinzipien von Kooperation und Koordinierung zu erkennen und anzuwenden,
- die Arbeit in Arbeitsgruppen zu praktizieren,
- an der Lösung spezieller Arbeitsaufgaben der Praktikumseinrichtung praktisch teilzunehmen
4. Praktikumsinhalte
4.1. Praktika im Bachelorkombinationsstudiengang als Kern- und Zweitfach
Die Studierenden verschaffen sich einen Überblick über Auftrag, Aufgaben, Struktur und Arbeitsweise der, von der/dem Praktikumsbeauftragten genehmigten, BI- Einrichtung und lernen Arbeitsabläufe durch Erklärung und Einbeziehung in die Tätigkeiten kennen. Darüber hinaus sollen Kenntnisse über Öffentlichkeitsarbeit, Kooperation mit Lieferanten, Partnern der Dienstleistungserstellung und Kunden bzw. Nutzern, Nutzung der Datentechnik sowie Vermarktung bzw. Vermittlung von Dienstleistungen erworben werden. Eine eigenständige Bearbeitung eines bestimmten Sachverhaltes bzw. die Arbeit in einem konkreten Tätigkeitsfeld sollte in jedem Fall erfolgen.
Der praktische Einsatz der Studierenden sollte sich auf mehrere der folgenden Bereiche erstrecken:
- Auswahl, Beschaffung, Bestandsaufbau, Erwerbung
- Formale und inhaltliche Erschließung, Indexierung, Informationsaufbereitung, Wissensrepräsentation
- Speicherung von Dokumenten und Dokumentationseinheiten, konventionelle und digitale Archivierung
- Informationsmanagement, Records Management, Digital Asset Management-Systeme
- Wissensmanagement
- Erzeugung spezifischer Dienstleistungen wie Beratung, Recherchen, Mehrwertdienste, Leseförderung, Informationsvermittlung, Elektronische Publikationen
- Vermittlung bzw. Vermarktung der Dienstleistungen, Vermittlung von Informationskompetenz
- Werbung, Öffentlichkeits- und Kulturarbeit
- Logfile-Analysen
- Datenbankprogrammierung
- Webdesign
- Erfassung von Nutzerbedürfnissen der Einrichtung, wie Beobachtungen, kleine Befragungen, Design Thinking
4.2 Praktika im Monobachelor Informationsmanagement & Informationstechnologie
siehe 4.1
4.3 Praktika im Master-Studiengang
Die Studierenden sind in der Lage, bereits erworbenes Wissen praktisch umzusetzen, indem sie sich auf ein Fachgebiet spezialisiert haben oder ein Praktikumsprojekt selbstständig übernommen haben. Das Praktikum soll den Studierenden die Möglichkeit bieten, bereits erworbenes Wissen praktisch umzusetzen und dabei Problembewusstsein, Kreativität und Kritikfähigkeit zu entwickeln sowie Fähigkeiten zum selbstständigen Arbeiten und zur Problemlösung unter Beweis zu stellen.
Das Praktikumsmodul (MP4) kann in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss durch die Absolvierung eines geeigneten Projektmoduls (MP3) ersetzt werden.
Der praktische Einsatz der Studierenden sollte sich auf einen fachlich relevanten Bereich fokussieren und darüber hinaus einen Einblick in weitere Bereiche ermöglichen:
- Informationsmarketing (z.B. Markt- und Bedarfsforschung, Basis-, Mehrwert-, Metainformationsdienste, E-Commerce, E-Business, Vertrauensmanagement, Non-Profit-Marketing, Werbung, Öffentlichkeits- und Kulturarbeit)
- Digitale Dienstleistungen (z.B. Work Flow Management, Organisations- und Prozessmodellierung, Langzeitarchivierung, Modellierung von Mensch-Maschine-Schnittstellen)
- Management von Zugängen, Beständen, Sammlungen und Archiven, Lizenzen, konventionelle und digitale Archivierung
- Formale und inhaltliche Erschließung
- Anwendungen quantitativer Methoden, z.B. Bibliometrie, Informetrie, Scientometrie
- Informationspolitik, Digital Rights Management, Informationsethik und Information Governance
- Informationsvermittlung und –recherche, wissensbasiertes Retrieval
- Betriebswirtschaftliche Methoden im BI-Bereich, z.B. Strategisches Management, Personalmanagement und –führung, Kosten- und Leistungsrechnung, Haushaltswirtschaft, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Controlling, Qualitätsmessung und –management, Qualitätszertifizierung
- Kommunikations- und Wissensmanagement, z.B. Data Mining, Content Management, Einsatz von Groupware und Expertensystemen, Telearbeit, interkulturelle Kommunikation, Vermittlung von Informationskompetenz
- Medienmanagement, z.B. elektronisches Publizieren, Mediendatenbanken, Digital (Open) Archives, Sicherung von Authentizität und Integrität, Multimediale Methoden, Arbeit mit Auszeichnungssprachen und Metadatenstandards, semantische Datenmodellierung, Ontologien
- Erhaltung und Erschließung historischer Medienbestände, Digitalisierung historischer Medienbestände
- Erfassung von Nutzerbedürfnissen der Einrichtung, wie Beobachtungen, kleine Befragungen, Design Thinking
5. Praktikumscolloquium für Studierende der SPO 2017
Das Colloquium muss nicht direkt im Anschluss an das Praktikum besucht werden, es empfiehlt sich aber ein zeitnaher Abschluss des Moduls. In der Regel wird das Colloquium zu Beginn und zum Ende des Semesters angeboten. Im Colloquium halten Sie einen ca. 10-minütigen Vortrag, in dem Sie ihre Praktikumseinrichtung und die eigene Arbeitsleistung auf einem A2-Plakat (s.u. Vorlage) darstellen. Dabei soll eine Verknüpfung mit den Studieninhalten hergestellt werden. Anschließend geben Sie eine Einschätzung zum Praktikum, in dem Sie gerne auch bewerten können, ob sie die Einrichtung weiterempfehlen würden. Das Colloquium soll Studierenden, die noch kein Praktikum absolviert haben dazu dienen, sich mit den verschiedenen Einrichtungen und Aufgaben vertraut machen zu können und ggf. die Entscheidung für einen Praktikumsplatz zu unterstützen.
6. Praktikumseinrichtungen
Praktikumseinrichtungen sind durch das Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft bestätigte Einrichtungen des BI-Bereiches im In- und Ausland, die von ihrem Auftrag und ihrer Größe geeignet sowie bereit und in der Lage sind, die unter Pkt. 4 benannten Praktikumsinhalte zu vermitteln und dieses im Voraus entsprechend bescheinigen. Hier eine Liste der durch das Institut als Praktikumseintichtungen anerkannten Bibliotheken bzw. ID-Einrichtungen.
Praktikumseinrichtungen können insbesondere sein:
- Staats- und Landesbibliotheken, Universitäts- und Hochschulbibliotheken, Zentrale Fachbibliotheken, Stadtbibliotheken, Fach- und Spezialbibliotheken in Unternehmen, Behörden, Forschungsinstituten;
- Staats-, kommunale, kirchliche, Hörfunk-, Fernseh-, Presse- und Unternehmensarchive;
- Fachinformationszentren bzw. Informationsvermittlungsstellen, Information Services in Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen, Unternehmen, Verbänden, Rundfunk- und Fernsehanstalten;
- Unternehmen des herstellenden und vertreibenden Buchhandels sowie der Medien- und der Informationswirtschaft
7. Rechte und Pflichten der Praktikantinnen und Praktikanten
Die Studierenden wählen eine Praktikumseinrichtung in eigener Initiative. Diese muss vor Antritt des Praktikums durch den zuständigen Praktikumsbeauftragten bestätigt werden. In Zweifelsfällen wird eine Bestätigung durch den Prüfungsausschuss eingeholt.
Im Praktikumsverlauf auftretende Probleme, die eine ordnungsgemäße Absolvierung des Praktikums gefährden, sind dem Praktikumsbeauftragten unverzüglich mitzuteilen. Die Praktikantinnen und Praktikanten bleiben während der Praktikumszeiten immatrikulierte Angehörige der Universität mit allen Rechten und Pflichten. In der praktischen Ausbildung gelten für die Studierenden die Arbeitsordnungen und betrieblichen Bestimmungen der Praktikumseinrichtungen. Finanzielle Verpflichtungen entstehen der Praktikumseinrichtung nicht. Alle Kosten für An- und Abreise sowie Unterbringung werden von den Studierenden selbst getragen. Eine finanzielle Vergütung der Praktikumsbetreuung kann vonseiten der Universität nicht erfolgen.
Ein Haftpflichtversicherungsschutz für die Studierenden durch die Humboldt-Universität besteht nicht. Den Studierenden wird für die Haftpflichtrisiken, die aus der Teilnahme an Praktikumseinsätzen – auch im Ausland – entstehen könnten, ggf. der Abschluss einer erweiterten privaten Haftpflichtversicherung empfohlen, die u.a. Tätigkeiten als Student oder Studentin in den Deckungsschutz mit einschließt.
[1] Diese Praktikumsrichtlinie wurde am 25.10.2005 vom Prüfungsausschuss des Institutes für Bibliotheks- und Informationswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin beschlossen und tritt am 1.11.2005 in Kraft. Änderungen mit Beschluss des Prüfungsausschusses vom 15.05.2013
Anlage
Praktikumsrichtlinie (pdf)
beinhaltet die Formulare Praktikumsvereinbarung, Praktikumsbestätigung, Praktikumsnachweis und Praktikumsanerkennung durch den Prüfungsausschuss