Sollte Ihr Anliegen nicht mit den Frequently Asked Questions beantwortet werden, lesen Sie bitte die Informationen zur Bewerbung und Zulassung, und wenden Sie sich dann an den passenden Ansprechpartner.
Bewerbung
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich für den Studiengang bewerben zu können?
Es gibt zwei Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang:
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Sie müssen bereits ein erstes Studium mindestens mit einem Bachelor- oder Diplom- (FH) Abschluss abgeschlossen haben.
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Sie müssen nach Ihrem ersten Studienabschluss bis zum Beginn des Studiums (Anfang Oktober) mindestens ein Jahr lang (12 Monate, auch Teilzeit) berufstätig gewesen sein. Diese Berufstätigkeit muss qualifiziert und „dem Studienziel förderlich“, jedoch nicht in einer Bibliotheks- oder Informationseinrichtung geleistet worden sein.
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Nach welchen Kriterien werden die Studienplätze vergeben?
Pro Matrikel (d.h. pro "Jahrgang") gibt es ca. 50-60 Studienplätze für freie Studierende. Übersteigt die Zahl der BewerberInnen die Zahl der Studienplätze (das ist in der Regel der Fall), wird ein hochschulinternes Auswahlverfahren durchgeführt. Es werden dabei für verschiedene Kriterien Punkte vergeben (Note und Fach des ersten Studienabschlusses, Berufserfahrung im BID-Bereich). Die Kriterien und ihre Gewichtung finden Sie in den Fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsregeln (ab S. 84). Beachten Sie bitte die vereinfachte Darstellung der Zugangs- und Zulassungsregeln.
Bei der Bewerbung müssen Sie Belege für alle Kriterien einreichen. Nur anhand dieser Belege werden die Punkte vergeben. Leider können wir keine Belege nachfordern. Bitte belegen Sie also alle Kriterien – insbesondere Berufserfahrung – lückenlos bereits bei der Bewerbung!
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Wie läuft die Bewerbung ab?
Bitte informieren Sie sich über das Verfahren für eine reguläre Bewerbung und beachten Sie dazu die Information zur Bewerbung und Zulassung.
Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2025/26 läuft vom 01. April 2025 bis 30.06.2025.
Anschließend gilt folgender Zeitplan:
- Bewerbung und Einsendung der Belege und Unterlagen bis zum 30.06.2025
- Mitte August 2025: Benachrichtigung über die Zulassung
Zugelassene BewerberInnen haben zehn Tage Zeit, den Studienplatz anzunehmen.
- Anfang September 2025: Benachrichtigung der Nachrücker
- Mitte Oktober 2025: Beginn des Studiums
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Muss ich bereits Berufserfahrung im Bibliotheks-, Informations-, Archiv- oder Dokumentationsbereich haben, um mich bewerben zu können?
Nein. Das erforderliche Jahr Berufstätigkeit können Sie auch in einem anderen Bereich erworben haben, der "dem Studienziel förderlich ist". Allerdings schlägt qualifizierte Berufserfahrung im Bibliotheks-, Informations-, Archiv- oder Dokumentationsbereich positiv bei der Vergabe der Punkte im Auswahlverfahren zu Buche.
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Kann das Studium auch zum Sommersemester aufgenommen werden?
Nein, das Studium beginnt jeweils nur zum Wintersemester.
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Muss ich mich als ReferendarIn oder VolontärIn auch am HU-Bewerbungsverfahren beteiligen?
ReferendarInnen und VolontärInnen sind Studierende, die eine Ausbildung (i. d. R. in einer Bibliothek) durchführen und den theoretischen Teil dieser Ausbildung im Rahmen des Studiengangs absolvieren. Sie werden von den Ausbildungsbibliotheken in einem dezentralen Auswahlverfahren ausgewählt. Beachten Sie die Liste unserer Ausbildungspartner.
Wenn Sie die Zusage für eine Stelle als VolontärIn oder ReferendarIn an einer Bibliothek haben, die Ausbildungspartner der Humboldt-Universität ist, bekommen Sie auf jeden Fall einen Studienplatz. Sie brauchen sich also NICHT bei der HU zu bewerben.
Sie müssen sich jedoch trotzdem online registrieren und Unterlagen für die Immatrikulation einreichen. Den Link zur Registrierungsseite sowie die Liste der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie von Ihrer Ausbildungseinrichtung.
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Gelten besondere Regelungen für ReferendarInnen und VolontärInnen?
Freie Studierende, ReferendarInnen und VolontärInnen besuchen gemeinsam dieselben Lehrveranstaltungen. Die Regelungen für Prüfungen und berufspraktisches Modul der ReferendarInnen unterscheiden sich jedoch im Detail von den Freien Studierenden und VolontärInnen. Näheres erfahren Sie zu Beginn des Studiums.
Die Angaben in diesen FAQ beziehen sich in der Regel auf Freie Studierende und VolontärInnen.
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Studium
Wie lange dauert das Studium und wie verläuft es?
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester (2 Jahre). In jedem Semester gibt es 5-6 Präsenzphasen in Berlin (Freitag/Samstag ganztägig). An diesen Präsenztagen werden die theoretischen Lehrgebiete unterrichtet. Die Präsenzphasen werden ergänzt durch Selbststudium anhand von Literatur und Übungsaufgaben. In jedem der drei Theorie-Module 1-3 müssen Sie mindestens drei Übungsaufgaben erledigen. Außerdem müssen im berufspraktischen Modul 720 Stunden berufspraktische Tätigkeit erbracht werden.
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Welche Prüfungsleistungen muss ich erbringen?
Für den Studienabschluss müssen Sie drei Klausuren bestehen (jeweils 3 Stunden zu den Modulen 1-3). Zwischen dem 3. und 4. Semester schreiben Sie eine Masterarbeit (Bearbeitungszeit: 17 Wochen, Umfang: 50 Seiten). Über das Modul „Berufspraktische Tätigkeit“ müssen Sie einen Bericht von 15 Seiten verfassen, der nicht benotet wird. Das Studium wird mit einer mündlichen Prüfung (40 Minuten) abgeschlossen.
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Was für einen Masterabschluss erwerbe ich in diesem Studiengang?
Sie erwerben einen Master of Arts mit 120 Studienpunkten (ECTS). In Verbindung mit mindestens einem Bachelor- oder Diplom- (FH) Abschluss berechtigt dieser Abschluss zu einer Tätigkeit im höheren Bibliotheksdienst und zur Promotion.
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Muss ich während des Studiums Praktika ableisten?
Im berufspraktischen Modul müssen alle Studierenden 720 Stunden fachlich qualifizierter Tätigkeiten nachweisen, die alle wichtigen Themenbereiche der Ausbildung abdecken. Das können ausschließlich Praktika sein oder aber eine Kombination aus Praktika und Berufserfahrungen der letzten 5 Jahre. Eine derzeitige Berufstätigkeit allein deckt in der Regel nicht alle Bereiche ab, meist muss sie noch durch kleinere Praktika ergänzt werden. Näheres regelt die Praktikumsrichtlinie.
Bei ReferendarInnen und VolontärInnen ist das berufspraktische Modul durch den praktischen Teil ihrer Ausbildung in der Ausbildungseinrichtung abgedeckt.
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Wird meine Berufserfahrung auf das Studium angerechnet?
Ihre berufliche Tätigkeit spielt bei Zulassung und Studium an drei Stellen eine Rolle:
- Als Zugangsvoraussetzung: Um sich überhaupt bewerben zu können, müssen Sie nach Ihrem ersten Studienabschluss ein Jahr (12 Monate, auch Teilzeit) in einem Bereich gearbeitet haben, der „dem Studienziel förderlich ist“. Diese Tätigkeit muss nicht im BID-Bereich (Bibliotheks-, Informations- oder Dokumentationsbereich) gewesen sein.
- Als Kriterium im Zulassungsverfahren: Es werden im Auswahlverfahren für die Zulassung Punkte dafür vergeben, ob Sie a) derzeit und/oder b) früher beruflich/fachlich im BID-Bereich tätig sind/waren.
Punkt 1 und 2 regeln die Zugangs- und Zulassungsregeln (ab S. 84). Bitte beachten Sie die vereinfachte Darstellung der Zugangs- und Zulassungsregeln.
- Nach der Zulassung, im Studium selbst, im Modul "Berufspraktische Tätigkeit": Hier müssen *alle* freien Studierenden 720 Stunden fachlich qualifizierter Tätigkeit nachweisen, die alle wichtigen Bereiche der Ausbildung abdeckt. Das können ausschließlich Praktika sein oder eine Kombination aus Praktika und Berufserfahrungen der letzten 5 Jahre. Eine derzeitige Berufstätigkeit allein deckt in der Regel nicht alle Bereiche ab, meist muss sie noch durch Praktika ergänzt werden.
Punkt 3 regeln die Studienordnung und die Praktikumsrichtlinie.
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Wie hoch ist die Arbeitsbelastung durch das Studium?
Das Studium umfasst 120 Studienpunkte (ECTS). Für jeden Studienpunkt werden 30 Arbeitsstunden (Präsenz- und Selbststudium, Schreiben der Masterarbeit, berufspraktische Tätigkeit usw.) veranschlagt, insgesamt also ein Zeitaufwand von ca. 3.600 Stunden in zwei Jahren.
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Kann ich den Weiterbildenden Masterstudiengang neben einer (Vollzeit-)Berufstätigkeit studieren?
Ja, der Studiengang ist so konzipiert, dass Sie ihn neben einer Berufstätigkeit studieren können. Von einer Vollzeitberufstätigkeit raten wir allerdings ab, da sie zu einer sehr hohen Belastung führt. Wir empfehlen, dass die durchschnittliche Arbeitszeit (zumindest im zweiten Studienjahr) 30 Wochenstunden nicht überschreiten sollte. Optimal für die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie ist eine Berufstätigkeit von 20-25 Wochenstunden.
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Ist die Teilnahme an den Präsenzphasen Pflicht?
Nein, es gibt keine Anwesenheitspflicht (außer dies ist z. B. mit Ihrem Arbeitgeber anders vereinbart). Außerdem finden alle Lehrveranstaltungen im hyperflex-Verfahren statt, d.h. Sie können synchron von zuhause aus an den Veranstaltungen teilnehmen oder sie zeitversetzt durcharbeiten. Für den Studienerfolg ist eine aktive Teilnahme - ganz besonders vor Ort, zusammen mit den KommillitonInnen - aber eine zentrale Voraussetzung.
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Empfehlen Sie Grundlagenliteratur zur Vorbereitung auf das Studium?
Gantert, Klaus (2016): Bibliothekarisches Grundwissen. 9., Vollständig aktualisierte und Erweiterte Auflage. Berlin, Boston: De Gruyter Saur.
Rösch, Hermann (2019): Bibliotheken und Informationsgesellschaft in Deutschland: eine Einführung / Hermann Rösch, Jürgen Seefeldt, Konrad Umlauf ; mitbegründet von Engelbert Plassmann. Wiesbaden: Harrassowitz Verlag.
Seefeldt, Jürgen; Syré, Ludger (2022): Portale zu Vergangenheit und Zukunft – Bibliotheken in Deutschland. Herausgegeben von Bibliothek&Information Deutschland. 6. Auflage. Hildesheim: Olms. Verfügbar unter https://bideutschland.de/wp-content/uploads/2022/12/Georg_Olms_Portale_GER_INH_2022_ebook.pdf.
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Ist der Studiengang mehr auf öffentliche oder auf wissenschaftliche Bibliotheken ausgerichtet?
Etliche Lehrgebiete (Management, Technik, Strategie) sind nicht spezifisch auf eine Sparte ausgerichtet. Einige andere beziehen sich jedoch auf einen Hochschul- oder Forschungszusammenhang (Open Access, Forschungsdaten, Bibliometrie).
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Wird das Studium auch auf Englisch angeboten?
Nein. Abgesehen von englischer Fachliteratur finden das Studium und insbesondere die Präsenzveranstaltungen größtenteils auf Deutsch statt. Nach oben
Finanzierung
Gibt es Fördermöglichkeiten für das Studium?
Die Kosten für das Studium können als Weiterbildung steuerlich absetzbar sein. Bitte lassen Sie sich hierzu von einer Steuerberatung beraten.
Das Studium ist nicht BAföG-fähig. Das IBI akzeptiert keine Bildungsgutscheine.
Dies sind einige Anlaufstellen für Stipendien und Förderungen:
Empfehlung: Auf der Website der TH Köln finden Sie hervorragende Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten.
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Kann ich für das Studium Bildungsurlaub beantragen?
Eine Anrechnung als Bildungsurlaub ist möglich, wenn Ihr Arbeitsplatz in den Bundesländern Berlin, Brandenburg oder dem Saarland liegt. Bei anderen Bundesländern fragen Sie bitte nach.
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