Humboldt-Universität zu Berlin - Institut für Bibliotheks- und Informations­wissen­schaft

Prüfungsausschuss (PAU)

 

Aufgaben

 

Der Prüfungsausschuss (PAU) ist zuständig für alle Studiengänge am Institut sowie (im Rahmen des § 3 (2) b) der Promotionsordnung) für Promotionen. Im Einzelnen:

Planung und Organisation von Prüfungen, insbesondere:

  • Bestellung von PrüferInnen
  • Einsetzung der Prüfungskommissionen
  • Bestätigung von Prüfungsthemen
  • Bestätigung von Leistungsnachweisen, Einstufungen, Entscheidung über Fragen der Auslegung der Prüfungs- und Studienordnungen

Planung der Lehrveranstaltungen, insbesondere:

  • semesterweise Entwurf der Lehrplanung
  • Sicherung eines Lehrangebots gemäß der Studienordnung
  • ggf. Einwerbung von Lehrbeauftragten
  • Inhaltliche Evaluation der Studienordnungen des Direktstudiums

 

Mitglieder

 

Folgende Institutsangehörige sind derzeit Mitglieder des PAU:

 

Kontakt und Einreichung von Anträgen

 

Ihre Anträge und Anfragen an den PAU schicken Sie bitte an die folgende Mailadresse: ibistufa (at) hu-berlin.de. Einreichungen per Post schicken Sie bitte an Maria Gäde. Beachten Sie dabei, dass Anträge spätestens 3 Tage vor der Sitzung eingegangen sein müssen. 

Nennen Sie bei Einreichung eines Antrages bitte immer Ihren Namen, Ihre Matrikelnummer sowie Ihren Studiengang (inkl. Angabe der Studien- und Prüfungsordnung, nach der Sie immatrikuliert sind), so können wir Ihren Antrag besser zuordnen. Falls Sie an der HU immatrikuliert sind, nutzen Sie für die Einreichung des Antrages bitte Ihre offizielle HU-Mailadresse. 

Für die Anmeldung von Abschlussarbeiten nutzen Sie bitte die entsprechenden Formulare. Bei formlosen Anträgen, die eine Begründung erfordern, formulieren Sie diese bitte übersichtlich und fügen Sie ggf. Nachweise für Ihre Ausführungen (Atteste, Bescheinigungen, o.Ä.) hinzu. 

 

Sitzungen und aktuelle Termine

 

Der Prüfungsausschuss tagt monatlich, im März und August finden in der Regel keine Sitzungen statt. Bitte reichen Sie Ihre Anträge und Anmeldungen von Abschlussarbeiten zu den Sitzungsterminen ein, dringende Anliegen werden auch zwischen den Sitzungen im Umlaufverfahren entschieden. Damit Ihr Antrag in einer Sitzung bearbeitet werden kann, müssen Sie den Antrag spätestens drei Werktage (Einreichung bis 12:00 Uhr an diesem Tag) vor dem Sitzungstermin (gerne auch früher) beim PAU einreichen.

Die nächsten Sitzungen des PAU (Änderungen vorbehalten): 

  • 17.01.2025 
  • 10.02.2025
  • im März findet keine Sitzung statt 
  • 11.04.2025