Berliner Bibliothekswissenschaftliches Kolloquium |
20.04.2021 | 18 Uhr | ZOOM | Dorotheenstraße 26 | IBI
Zum Paradigma der Nutzungsfreiheit auf den Informationsmärkten
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Nicht Informationsmärkte allgemein, sondern die proprietären, kommerziellen und offenen, freien Märkte für Bildung und Wissenschaft werden in diesem Vortrag diskutiert. Nicht zuletzt aus der Wissenschaft selbst entwickelt sich seit einigen Jahren der Widerstand gegen die fortschreitende Kommodifizierung auch des überwiegend mit öffentlichen Mitteln produzierten Wissens und gegen die Einschränkung der in Bildung und Wissenschaft erforderlichen freien Nutzung von publizierten Wissen durch das Urheberrecht. Der Widerstand hat zum einen zu Publikationsformen im Open-Access (OA)-Paradigma und zum andern die Verlage immer mehr veranlasst – so paradox das zunächst klingen mag –, den freien Umgang, die Nutzungsfreiheit für Wissen und Information als Grundlage ihrer Geschäfts- und Finanzierungsmodelle zu akzeptieren. Möglich ist das gegenwärtig vor allem dadurch, dass die Öffentlichkeit bereit ist, von den Verlagen die Kosten für Publikationsleistungen (aber auch ihre Gewinnerwartungen) unter der Bedingung der Nutzungsfreiheit zu erstatten (vgl. das Modell des Projekts DEAL). Diskutiert wird, ob dieses Ziel der Nutzungsfreiheit durch die Quasi-Subventionierung der kommerziellen Betreiber durch die Öffentlichkeit oder durch OA- bzw. OER (Open Educational Resources)-Modelle besser erreicht werden kann. Ebenso offen ist, ob das Urheberrecht in der gegenwärtig dem individuellen Schöpfer und dem Schutz des geistigen Eigentums verpflichteten Dogmatik in der Lage ist, sich über das Prinzip der Nutzungsfreiheit neu zu bestimmen. Beides sollte die (politische und wissenschaftliche) Diskussion der nächste Jahre bestimmen – zum einen die Transformation der Informationsmärkte in Richtung Nutzungsfreiheit und die vermutlich schwierigere Transformation des Urheberrechts als Schutz der Rechte der individuellen Urheber bzw. der kommerziellen Verwerter in ein Recht zur Sicherung von Nutzungsrechten und Informationsfreiheiten für Wissen und Information.
Zum Gesamtprogramm | 04.05. Wilson |