Berliner Bibliothekswissenschaftliches Kolloquium |
05.12.2017 | 18 Uhr | Raum 123 | Dorotheenstraße 26 | IBI
Heureka – das Urheberrecht ist reformiert! Zu den ab 2018 gesetzlich erlaubten Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen
Thomas Hartmann, FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur
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In letzter Minute vor den Neuwahlen im September 2017 wurde das deutsche Urheberrechtsgesetz endlich reformiert. Ab März 2018 sind der Bibliotheksparagraph 52b und der E-Learning-Paragraph 52a Geschichte. Stattdessen gilt dann ein komplett neuer Gesetzesabschnitt zu „gesetzlich erlaubten Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen“ (ab Paragraph 60a, Unterabschnitt 4).
Mit dem legislativen „Großprojekt“ kündigte Bundesjustizminister Heiko Maas einen gesetzlichen Basiszugang für Schulen, Universitäten, Bibliotheken und Archive an. Aber haben wir nun tatsächlich – wie versprochen – ein praxistaugliches Recht und Rechtssicherheit? Haben die jahrzehntelang andauernden Auseinandersetzungen zwischen den Wissenschafts- und Fachverlagen sowie den Hochschulen mit ihren wissenschaftlichen Bibliotheken doch noch einen versöhnlichen Abschluss gefunden?
Immerhin Pioniercharakter beanspruchen darf Paragraph 60d des neuen Urheberrechts: Erstmals wird damit Text and Data Mining (TDM) gesetzlich reguliert. Sichert die Vorschrift TDM-Analyseverfahren rechtlich ab oder ist sie eher Innovationsbremse?
Der Vortrag stellt wesentliche Bestimmungen des „Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft“ (kurz: UrhWissG) vor und diskutiert, welche Veränderungen und Verbesserungen damit für Bildung, Wissenschaft und Einrichtungen verbunden sind.
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